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Brigitte Zypries
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Frage von Daniel P. •

Frage an Brigitte Zypries von Daniel P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries.

Wenn NPD-Chef Udo Voigt in einem Interwiew als Ziel des politschen Handelns seiner Partei die Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit des deutschen Reiches angibt ("Das Reich ist unser Ziel und der Weg die NPD"), könnte man doch annehmen, dass damit die Absicht verbunden ist, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland als demokratischen Rechtstaat zu beseitigen. Wenn dies zuträfe, würde das den Antrag auf ein Verbot besagter Partei nicht zweifelsfrei begründen? Wenn ja, worauf wird dann noch gewartet?

MfG
Daniel Passmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Passmann,

ich bin der Überzeugung, dass Politik und Gesellschaft alles tun müssen, um Rechtsextremismus und insbesondere die NDP zu bekämpfen. Ein Verbot der NPD wäre deshalb prinzipiell wünschenswert. Die von Ihnen zitierte Aussage des NPD-Vorsitzenden allein reicht hierfür jedoch nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen an ein Parteiverbot gestellt. Es ist nicht schon bei einer Ablehnung, sondern erst bei einer aggressiv kämpferischen Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung möglich. Es muss deutlich werden, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung dauerhaft und planvoll bekämpft werden soll. Dabei kommt es auf das Parteiprogramm und auf sonstige offizielle Publikationen der Partei an. Ebenso können Aussagen führender Parteimitglieder herangezogen werden. Da es aber auf die Verfassungswidrigkeit der Partei insgesamt ankommt, reicht eine einzelne Aussage des Parteivorsitzenden sicher nicht aus.

Auch wenn man viele weitere offensichtlich verfassungsfeindliche Aussagen der NPD zusammenträgt, ist ein Verbotsverfahren mit nicht unerheblichen Risiken verbunden. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003, mit der das damalige Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht auch hohe verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Parteiverbot gestellt, sodass auch bei einem neuen Verfahren ein Verbot keinesfalls sicher wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries