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Frage von Andreas W. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich ärgere mich schon seit längerem über das unerträgliche Verhalten der Musik- und Filmindustrie, welche durch diverse Kopierschutzmaßnahmen an CDs und DVDs oder auch durch digitales Rechtemanagement (DRM) die Nutzung der Medien beschränken. Diese machen viele Probleme. So ist es vor allem nicht möglich, diese Medien auf beliebigen Abspielgeräten zu nutzen. Kopierschutztechniken von DVDs sind zum Teil nicht mit allen Geräten abspielbar und das DRM des Online-Musikstores iTunes verhindert, dass Kunden die MP3-Player anderer Hersteller nutzen.
Im Gegensatz dazu haben Medien, die beispielsweise über Tauschbörsen heruntergeladen werden, eine exzellente Qualität und lassen sich auf nahezu jedem Abspielgerät zu jedem beliebigen Zeitpunkt abspielen.
Sie haben sich als Justizministerin auf die Seite der Musik- und Filmindustrie geschlagen, die auf ihre strikten Bestimmungen beharren und zusätzlich noch weitere, schärfere Bestimmungen fordern, die mit dem neuen Urheberrechtsgesetz jetzt durchgesetzt sind.
Die Menschen wollen lediglich unkompliziert und simpel Musik hören und Filme gucken, ohne ständig von den Kopierschutzmaßnahmen belästigt zu werden. Für mich ist es ganz logisch, dass diese Kunden irgendwann keine Lust mehr darauf haben und sich die Medien auf einfacherem Wege holen.
Meine Frage ist nun: Wie rechtfertigen Sie die Kriminalisierung insbesondere von Jugendlichen, die schlicht ihre Musik überall hören und ihre Filme überall anschauen wollen, ohne sich neue Abspielgeräte oder neue Lizenzen kaufen zu müssen? Finden Sie es wirklich gerechtfertigt, dass das Versagen von wirtschaftlichen Unternehmen auf juristischen Wege verarbeitet werden muss? Und was sagen sie den Leuten, die ihre rechtmäßig erworbenen Medien nicht anschauen können, weil ihr Mediaplayer nicht kompatibel mit den Koperschutzmaßnahmen ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

mit Kopierschutztechniken können Rechtsinhaber ihr geistiges Eigentum schützen. Der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand nehmen, denn das Recht auf Eigentum ist vom Grundgesetz garantiert. Darüber hinaus beruhen die Regelungen zum Kopierschutz im Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf zwingenden Vorgaben des europäischen Rechts. Der deutsche Gesetzgeber hatte insoweit keinen Spielraum.

Die Verwendung von Kopierschutztechniken unterliegt im Übrigen unabhängig von der gesetzlichen Regelung ohnehin den Verhältnissen des Marktes. Dort ist in letzter Zeit ein zunehmender Trend zu beobachten, vom Einsatz von Kopierschutz wieder abzukehren, weil er unter anderem aus Kompatibilitätsproblemen zu erheblicher Unzufriedenheit bei den Verbrauchern führt.

Zum Schutze der Verbraucher enthält das Urheberrechtsgesetz zudem eine Kennzeichnungspflicht für solche Werke, die mit einem technischen Schutz versehen sind. Sollte es bei rechtmäßig erworbenen Medien wegen der Kopierschutzmaßnahmen zu Kompatibilitätsproblemen kommen, können dem Käufer zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche zustehen.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass das Herunterladen von geschützten Werken aus Tauschbörsen zu privaten Zwecken verboten ist, wenn zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Insbesondere bei aktueller Musik, Filmen etc. ist von einem offensichtlich rechtswidrigen Angebot auszugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries