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Frage von Albrecht K. •

Frage an Brigitte Zypries von Albrecht K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

"Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen eine Verlängerung der Höchststrafen im Jugendstrafrecht ausgesprochen. Je länger junge Straftäter in Haft sitzen, desto schwieriger werde es, sie später in die Gesellschaft zu integrieren, sagte sie." (Quelle: ARD Morgenmagazin)

Die beiden Täter von München, Serkan A. (20) und Spiridon L. (17), haben bereits eine umfangreiche Polizei-Akte (Serkan A.: 32 Einträge, Spiridon L.: 20 Einträge), darunter Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Verstoß gegen BTMG, Betrug, Nötigung, Unterschlagung, schwerer Raub, räuberische Erpressung, Verstoß gegen Waffengesetz usw.

(Quelle: http://www.bild.t-online.de/BILD/news/vermischtes/2007/12/27/u-bahn-schlaeger/polizeiakte-taeter.html )

Sind Sie wirklich der Ansicht, daß man bei solchen offensichtlichen Schwerkriminellen den Gedanken der Resozialisierung in den Vordergrund stellen sollte (einmal abgesehen davon, daß manche schlicht und einfach nicht sozialisierbar sind), oder sollte man nicht langsam einmal an den Opferschutz denken?

Denn sind wir einmal ehrlich: wenn man sich die Brutalität auf dem Überwachungsvideo anschaut, ist es wohl eher Zufall, daß der 76-jährige diesen feigen Überfall überlebt hat. Und ich glaube, dieser Mann hat in seinem Leben eine Menge für diesen Staat geleistet und verdient es, von diesem Staat geschützt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klein,

nicht erst seit dem Überfall, der sich am Abend des 20. Dezember 2007 in München ereignet und uns alle angesichts schwerster Brutalität zutiefst bewegt hat, habe ich immer wieder betont: Wir müssen hart gegen Kriminalität vorgehen - aber wir müssen vor allem ihre Ursachen konsequent bekämpfen. Dazu stehe ich ebenso wie zu meiner Meinung, dass wir das Jugendstrafrecht nicht ändern müssen, um im Einzelfall angemessen auf Jugendkriminalität gleich welcher Art und Schwere reagieren zu können. Das geltende Jugendstrafrecht hat sich bewährt. Es stellt einen breiten Katalog von Rechtsfolgen zur Verfügung, der auch das von Ihnen geforderte harte Vorgehen gegen schwerste Jugendgewaltkriminalität ermöglicht - wenn es im Einzelfall erforderlich sein sollte. Das belegt meines Erachtens auch das gegen die U-Bahn-Schläger ergangene Urteil: Serkan A., bei dem die gerichtliche Prüfung ergeben hat, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des Jugendstrafrechts nicht vorliegen, wurde nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und Spiridon L. zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Statt in der politischen Debatte immer wieder Forderungen wie die nach Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe zu stellen, sollten die für die Umsetzung des geltenden Jugendstrafrechts Verantwortlich dafür Sorge tragen, dass die Polizei, Justiz und Jugendhilfe ausreichend personell und auch sonst ausreichend finanziell ausgestattet sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass die bestehenden Möglichkeiten in der Praxis auch konsequent umgesetzt werden. Dadurch wäre dem Schutz der Allgemeinheit besser gedient als durch eine pauschal größere "Härte".

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries