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Brigitte Zypries
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Frage von Dieter K. •

Frage an Brigitte Zypries von Dieter K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

wann schaffen Sie die Willkür der Sozialbürokratie in Bezug auf die Schwieger- und Enkelkindhaftung beim Elternunterhalt (Heimpflege) durch ein klares und interpretationsfreies Gesetz ab. Zur Zeit ist diese Haftung vom Wohnort abhängig. Gegensätzliche Urteile von OLG´s ermöglichen es den Bürokraten, mich um meine eigene Altersvorsorge zu bringen. Verweisen Sie mich bitte nicht an Rechtsanwälte, denn diese haben keine Gesetzgebungkompetenz.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Krenz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krenz,

es ist richtig, dass Kinder aber auch Enkelkinder gegenüber ihren Eltern bzw Großeltern unterhaltspflichtig sein können, wenn diese in einem Heim gepflegt werden müssen. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen, die Leistungen der Pflegeversicherung bzw. die Leistungen der Grundsicherung im Alter zur Finanzierung nicht aus, besteht die Möglichkeit, dass die Sozialleistungsträger gegenüber den Kindern einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind zum einen in den jeweiligen Sozialgesetzen geregelt. Zum anderen werden einem Rückgriff stets durch das Unterhaltsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Grenzen gesetzt.

Es muss aber jeder Einzelfall genau betrachtet werden, weil es auf die konkreten Verhältnisse aller denkbar Unterhaltspflichtigen ankommt. Die Vielfalt der zu berücksichtigenden Lebensverhältnisse schließen eine gesetzliche Regelung aus, die es erlauben würde, gleichsam auf Knopfdruck ein Ergebnis zu präsentieren. Das bedeutet aber nicht Willkür. Das Gesetz gibt einen klaren Rahmen vor, der durch die Gerichte in Leitlinien und Grundsatzurteilen konkretisiert ist. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise Grundsätze dafür entwickelt, welches Einkommen ein Kind für sich, seine Ehefrau und seine eigenen unterhaltsberechtigten Kinder behalten darf. Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass ein unterhaltspflichtiges Kind berechtigt ist, eine angemessene private Altersvorsorge anzusparen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries