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Frage von Manfred S. •

Frage an Brigitte Zypries von Manfred S. bezüglich Wirtschaft

Liebe Frau Zypries!

seit vielen Jahren gibt es nun das Problem dieser Abmahnanwälte/-Firmen für die das Abmahnen eine Haupteinnahmensquelle ist.

Sie haben sich wiederholt so oder so dazu geäußert. Immerhin gab es vor ca. einem Jahr den Vorschlag von ihnen, die erste Abmahnung in den Kosten - für bestimmte Fälle - auf 50 Euro zu begrenzen. Davon habe ich leider nichts mehr gehört.

Das hätte auch der Mutter von vier Kindern die nur gebrauchte Sachen ihrer Kinder bei EBAY verkaufen wollte und der trotzdem gewerblicher Handel unterstellt wurde wahrscheinlich auch nichts genützt (eben weil "kommerziell"). Ihr Angebot entsprach nicht den daraus folgenden Notwendigkeiten - es war ohne Impressum und Widerrufsbelehrung. Der Fall war in verschiedenen Fernsehsendungen zu sehen und ist auf folgenden Internetseiten beschrieben:

http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20071229/
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?uid=l127tv80sycvqtsl&cm.asp

Können sie mir verraten was sie sie bei diesen Berichtern empfinden? Ist noch keine Fensterscheibe dabei kaputt gegangen?

Himmelschreiend, dieses Unrecht - wenn die Geschichte so stimmt wie dargestellt. Oder spinn ich da?

Es vergehen Jahre um Jahre ohne das sich an dieser Situation etwas ändert. Wie glauben sie wird das enden?

Diese Ignoranz der Verantwortlichen dafür macht mich traurig. Eigentlich war war meine Vorstellung die: SIE (besonders SIE - andere auch) müssten etwas dagegen tun.

Danke für ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheible,

genau wie Sie macht mich der Missbrauch von Abmahnungen zur bloßen Gewinnerzielung wütend. Wir sollten hier aber auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Abmahnungen gehören im Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ebenso wie im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht seit jeher zu den allgemein anerkannten Mitteln der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung. Es handelt sich um ein bedeutsames Element der Selbstkontrolle der gewerblichen Wirtschaft.

Umso wichtiger ist es, dass damit kein Missbrauch betrieben wird. Daher regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ganz ausdrücklich: Die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Abmahnung vorwiegend darauf abzielt, den Zuwiderhandelnden mit den Kosten der Rechtsverfolgung zu belasten. Erforderlich ist auch, dass die mit der Abmahnung gerügte Handlung den Wettbewerb mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Ob eine Abmahnung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich ist, kann nur von den Gerichten entschieden werden. Ich kann daher auch nicht beurteilen, ob in den Fällen, auf die Sie in Ihrer Anfrage hinweisen, die Abmahnung rechtmäßig war oder nicht. Wer eine Abmahnung erhält und daran zweifelt, dass sie rechtmäßig ist, sollte sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen, wie er dagegen vorgehen kann. Denn die Kosten für die Abmahnung können dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist.

Ist dies jedoch der Fall, kann ein Unternehmen in der Regel die für eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muß es das Gericht bei der Bemessung des Streitwerts aber wertmindernd berücksichtigen, wenn die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder die Prozesskosten nach dem vollen Streitwert für eine Partei nicht tragbar erscheinen.

Meinen Vorschlag, die Kosten der ersten Abmahnung auf 50 Euro zu begrenzen, habe ich auf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Wir haben eine solche Regelung in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufgenommen. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 26. April 2007 in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse verwiesen. Der federführende Rechtsausschuss des Bundestages hat am 20. Juni 2007 eine Sachverständigenanhörung dazu durchgeführt. Nun steht die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag an, mit der in Kürze zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries