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Brigitte Zypries
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Frage von Simon T. •

Frage an Brigitte Zypries von Simon T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

zunächst vielen Dank für die Beantwortung meiner bisherigen Fragen. Ihre Auskünfte haben meine Fragen treffend beantwortet.

Ich möchte aber feststellen, dass ich "nicht" gegen die Umsetzung eines Standards bin. Ich bin vielmehr für seine sachgerechte Umsetzung.

Sachgerecht heißt für mich, dass die gerechtfertigten Interessen von Strafverfolgung und Bürgerschaft berücksichtigt werden. Für letztere geht es mir darum, dass
1) keine Unbefugten Zugriff auf die vorgehaltenen Daten bekommen,
2) der Zugriff durch die befugten Dienste auch nachvollziehbar ist und
3) der Zugriff in angemessenem Umfang erfolgt.

Das von ihnen zitierte Dokument (http://webapp.etsi.org/action/PU/20071113/ts_102656v010101p.pdf) enthält auch einige Passagen, die der Herstellung eines nachvollziehbaren Zugriffes dienen. Das sehe ich positiv.

Der Umfang der Zugriffe wird dort naturgemäß eher als Limit gesehen, das es zu beseitigen gilt. Ich sehe aber auch das korrektiv duch den Richtervorbehalt.

Zum unbefugten Zugriff: Aus der Perspektive der IT-Sicherheit kann ich das Dokument leider kaum ernstnehmen. Mir ist bewusst, dass es sich hier um ein informelles und unfertiges Dokument handelt - trotzdem kann ich nur hoffen, das die Staaten der EU hier mehr Elan an den Tag legen.

Die künftige (Un)sicherheit des Systems wirft Fragen auf, um deren Beantwortung ich Sie bitte.

Ich gehe dabei von einer teilweisen Kompromittierung des Systems als relativ wahrscheinlichem Zustand aus.
Weiterhin sei die öffentlichkeit eines Vorfalls angenommen.

Von wem kann ich als geschädigter Bürger einen Schadenersatz fordern?

Ist eine unmittelbare Haftung des Bundes (auf dessen geheiß die Daten schließlich gesammelt werden) herstellbar?

Wenn nicht: Die Aufzeichnungen eines technisch kompromittierten Systems können kaum gerichtsfest sein.
Was wird getan, um in einem solchen Fall keine Verantwortungslücke entstehen zu lassen?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thum,

da ich dieses Forum nicht für den geeigneten Ort für einen Dialog zu diesem sehr speziellen Thema halte, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer weiteren Frage direkt an das Bundesjustizministerium, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin zu wenden. Sie werden von dort aus eine entsprechende Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries