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Brigitte Zypries
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Frage von Susanne L. •

Frage an Brigitte Zypries von Susanne L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Norbert Denef vom 6.12.07 zum Thema Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht gelesen. Die „Hemmung“ der Verjährung, um den Opfern Zeit zu geben, hört sich gut an, geht aber völlig an der Realität vorbei. Gerade Überlebende von schwerem Missbrauch haben kaum eine Entscheidungsfreiheit. Die schweren Schuld- und Schamgefühle vieler Traumatisierter verhindern, überhaupt ein Gefühl für eigene Rechte zu entwickeln; oft bedarf es vieler Jahre Therapie, um stabil genug zu werden, Ansprüche gegenüber den Tätern zu verfolgen. Völlig unter den Tisch fallen die Späterinnernden. Viele Menschen quälen sich durch ein Leben voller Depressionen, Ängste und Schmerzen, bis sie sich erst in einem Alter an den sexuellen Missbrauch erinnern, in dem ihnen jegliche Rechte auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verweigert werden. Die Wahrung des sogenannten „Rechtsfriedens“ bedeutet somit einen weiteren Schlag ins Gesicht der Opfer.

Ist das nicht Grund genug, die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufzuheben?

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Lorenz
Heilpraktikerin für Psychotherapie

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lorenz,

ich bleibe bei der Auffassung, die ich auch in der von Ihnen zitierten Antwort an Herrn Denef vertreten habe: Verjährungsfristen sind notwendig, weil sie dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen. Es erscheint mir schwer vorstellbar, dass es nach den langen Zeiträumen, von denen Sie sprechen, noch genügend objektive Beweismittel vorhanden wären, um Schadensersatzansprüche zu belegen.

Das Gesetz berücksichtigt die schwierige Situation von Opfern sexueller Gewalt durch die Hemmung der Verjährung. Auch das steht schon in meiner Antwort an Herrn Denef.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries