Frage an Brigitte Zypries von Karl-Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
stellen Sie sich einen 17-jährigen jungen Mann vor, der mit einen Strauß Blumen zu seiner gleichaltrigen Angebeteten kommt, sie erst zum Essen einlädt und dann ins Kino – natürlich in der Hoffnung, dass es an diesem Abend (endlich!) zu Zärtlichkeiten kommt. Selbst in den 1950ger Jahren wäre das ein absolut einwandfreies Verhalten gewesen.
Ich habe die geplante Neufassung des Sexualstrafrechts im §182 in spiegel.online gelesen. Trifft es zu, dass sich der junge Mann danach wegen „sexuellem Missbrauch Minderjähriger“ gemäß §182 vor Gericht verantworten müsste, da er durch sein Verhalten „gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Jugendlichen vorgenommen“ hat?
So weit mir bekannt ist, haben Sie öffentlich betont, dass „sozial adäquates Verhalten“ nicht kriminalisiert werden solle. Aber was ist in welcher Bevölkerungsschicht „sozial adäquat“? Zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist dieser Frage sicherlich leichter zu beantworten. Wie soll ein Jugendlicher künftig vorher wissen, wo er mit legitimen Mitteln für sich wirbt und ab wann er sich strafbar macht?
Zum Abschluss eine generelle Frage: Halten Sie es für wichtig und wertvoll, dass sich unter gleichaltrigen Jugendlichen intime Beziehungen entwickeln dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf eine Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 10.12.2007 verweisen, die die Inhalte des von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurfes erläutert und einige Dinge klarstellt. Sie finden diese unter www.bmj.de .
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries