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Frage von Tim S. •

Frage an Brigitte Zypries von Tim S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

Sie haben sich bzgl. der Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland positiv geäußert. Hierbei haben Sie auch angeführt, dass der Aspekt der "gewaltfreien Erziehung" dann auch stärker von den Gerichten beachtet werden müsste.

Ich frage mich bei der Diskussion allerdings, ob diese Notwendigkeit wirklich besteht. Muss ein Gericht bei solch problematischen und erschütternden Dingen, wie sie in letzter Zeit leider immer häufiger in den Medien berichtet werden, nicht auch jetzt schon entsprechend reagieren, sofern es zu Verhandlungen kommt? Was würde dort eine Verankerung der Kinderrechte im GG verbessern?

Um das klar zu stellen: Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und es ist keine Frage, dass nach jüngsten Berichten, mehr für ihren Schutz getan werden muss. Somit sehe ich auch die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen etc. durchaus positiv. Allerdings habe ich persönlich ein gewisses Problem damit, die Rechte von Kindern noch gesondert im GG zu vermerken, denn sind Kinder nicht Menschen und dadurch mit den Grundrechten versehen, welche durch das GG schon gewährleistet sind?

Ich würde mich über eine Antwort und Erläuterung Ihrerseits sehr freuen und lasse mich gerne überzeugen.

Mit freundlichem Gruß

Tim Sauerwein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sauerwein,

ich unterstütze den Vorstoß von Kurt Beck, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Es ist richtig, dass Kinder auch heute schon über die Grundrechtsartikel geschützt sind. Es ist aber nicht unüblich, bestimmte Bevölkerungsgruppen speziell hervorzuheben, um den Schutzcharakter deutlicher zu betonen, wie dies beispielsweise beim Schutz der Familie in Art. 6 GG oder dem Diskriminierungsverbot von Art. 3 Abs. 3 GG der Fall ist. Die Wertentscheidungen der Verfassung haben die Gerichte bei konkreten Abwägungen zu berücksichtigen.

Eine Änderung des Grundgesetzes allein würde aber nicht reichen. Eine solche Änderung wäre sicherlich ein verfassungspolitisches Signal, hat für mich aber nur einen flankierenden Stellenwert. Ich bin der Meinung, dass es auch konkreter gesetzlicher Regeln, die dem Schutz von Kindern dienen, bedarf. Deshalb habe ich einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, der derzeit in der Beratung ist. In diesem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Familiengerichte in Zukunft Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht, vorrangig und beschleunigt bearbeiten. Ebenso ist vorgesehen, dass in Fällen von Kindeswohlgefährdung das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden kann. Es kann mit den Eltern ein sogenanntes „Hilfegespräch“ führen, um zu klären, wie die Familie unterstützt werden kann. Sie können sich genauer unter www.bmj.bund.de informieren, wenn Sie das Stichwort „§ 1666 BGB“ eingeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries