Frage an Brigitte Zypries von Claus D. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
das neue Unterhaltsrecht tritt ab 1.1.2008 in Kraft.
Wie verhält es sich bei volljährigen Kindern, die noch in der Ausbildung (Studium) sind. Haben sie ebenfalls Vorrang vor der geschiedenen Ehefrau?
Wenn man sich außergerichtlich über den Unterhalt gegenüber der geschiedenen Ehefrau einigt (Anwaltsvergleich), ist dazu ein Notar erforderlich? Ist ein Anwaltsvergleich sonst später anfechtbar, wenn er ohne notarielle Beglaubigung beim Fam.gericht eingereicht wird?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claus J. Hachmann
Sehr geehrter Herr Dr. Hachmann,
die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Über die Reform des Unterhaltsrechts im allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries