Frage an Brigitte Zypries von Peter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
beinhaltet Ihrer Meinung nach das Recht auf informationelle Selbstbestimmung lediglich, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert?
Mit freundlichen Gruessen,
Peter Rhode
Sehr geehrter Herr Rhode,
Ihre Anfrage bezieht sich sicherlich auf mein Interview mit dem Deutschlandradio vom 9. November 2007. In diesem Interview habe ich auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht in seiner Ausprägung als Abwehrrecht hingewiesen.
Die grundlegende Bedeutung und die Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger ist und bleibt mir ein zentrales Anliegen. Nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts umfasst es primär das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht aber auch betont, dass das Recht zur informationellen Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist. Es kann vielmehr im überwiegenden Allgemeininteresse durch eine hinreichend bestimmte und normenklare Regelung eingeschränkt werden. Die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung müssen dabei für den Bürger erkennbar sein, d.h. der Bürger muß aus dem Gesetz erkennen können können, wer was von ihm weiß.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries