Frage an Brigitte Zypries von Peter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
wie können Sie verantworten ein Gesetz zur Standardisierung von IT-Infrastrukturen in das >>Grundgesetz<<, einzubringen wenn Sie selbst nicht einmal wissen was ein Browser ist?
Zu Ihrer Erinnerung, ab 1:30min
http://www.youtube.com/watch?v=X92GtG1G_hY
Generell würde ich verbindliche, einheitliche offene Standards für Protokolle, API´s und Formate begrüßen, schon alleine um die Abhängigkeit der Behörden von Microsoft zu brechen, doch wie begründen Sie das dies in das >>Grundgesetz<< gehört?
Sehr geehrter Herr Przmyslav,
nach dem Grundgesetz sind Bund und Länder für die Gestaltung ihrer IT-Systeme selbst verantwortlich. Die zunehmende Integration der IT-Systemen aller staatlichen Ebenen erfordert aber eine zuverlässige und sichere IT-Netzinfrastruktur zur Verbindung aller Behörden sowie die verbindliche Festlegung einheitlicher Interoperabilitätsstandards. Bislang werden solche übergreifenden Infrastrukturen und Standards zwischen Bund und Ländern auf Basis punktueller freiwilliger Kooperation vereinbart.
Mein Ziel ist es, zu einer dauerhaften und verbindlichen Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Netzen und Standards zu kommen. Hierzu ist eine Ergänzung des Grundgesetzes erforderlich, um über die freiwillige Kooperation hinaus Bund und Länder zur verbindlichen Zusammenarbeit zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries