Frage an Brigitte Zypries von Rosemarie K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Dank für Ihre prompte Antwort und Ihre vielen Worte.
Anscheinend gibt es ein Missverständnis. Ich trete nicht dafür ein, dass alle telefonisch getätigten Verträge null und nichtig sein sollen, sondern alle Verträge, bei denen eine Firma, ein Call-Center etc. von sich aus aktiv wird. Anders ausgedrückt: Wenn jemand von sich aus bei einer Pizzeria, Firma usw. anruft und etwas bestellt, soll das nach wie vor gültig bleiben. Wenn allerdings ein Call-Center etc. bei jemanden anruft und dieser Person etwas am Telefon verkaufen will, ist, selbst bei mündlicher Zustimmung dieser Vertrag nicht zustande gekommen. Wenn ich nicht irre, fordern das auch Verbraucherzentralen. Die Differenzierung kann nicht das Problem sein, ein Gesetz zu verabschieden. Ist es nicht eher so, dass, wie ich hörte, der Einfluss der Call-Center-Lobby auf die Politikerinnen und Politiker sehr groß sei, sich deshalb ein entsprechendes Gesetz nicht durchführen ließe?
Für mich sind das auch nicht nur ein paar wenige "schwarze" Schafe unter den Call-Centern. Das hat schon insgesamt System.
Es ist auch nicht so, dass das Call-Center bzw. der/die Mitarbeiter/in quasi darlegen müsste, dass jemand was bestellt hat. Wenn jemand zum Beispiel einen Router zugesandt bekommen hat und diesen nicht innerhalb von zwei, meinetwegen künftig auch vier Wochen zurück sendet, gilt das, als wäre ein Vertrag zustande gekommen. Man muss zahlen. Es hat auch schon Fälle gegeben, wo Unterschriften auf Verträgen gefälscht wurden. Wer muss da was nachweisen?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Rosemarie Kraft
Sehr geehrte Frau Kraft,
wie sollte das Unternehmen, das angerufen wurde, denn beweisen, dass es der Verbraucher war, der von sich aus angerufen hat? Telefongespräche haben typischerweise keine unbeteiligten Zeugen. Die Unternehmen müssten deshalb zur eigenen Sicherung immer eine schriftliche Bestätigung einfordern, egal von wem der Anruf ausging. Das würde den Geschäftsverkehr sicherlich erschweren. Ich bleibe daher bei meiner Antwort.
Ebenso bleibt es bei dem, was ich dazu geschrieben habe, wer einen Vertragabschluss beweisen muss. Es ist nicht richtig, dass - wie Sie annehmen - die unaufgeforderte Zusendung von Waren jemanden zum Kauf verpflichtet. Ein Verbraucher, der eine solche ungewollte Sendung erhält, braucht darauf überhaupt nicht zu reagieren. Ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande.
Genausowenig ist jemand vertraglich gebunden, dessen Unterschrift gefälscht wurde. Wer Opfer einer solchen Tat wird, sollte das bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen - denn dabei handelt es sich um eine Straftat. Mit einem graphologischen Gutachten lässt sich dann feststellen, dass es sich um eine gefälschte Unterschrift handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries