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Brigitte Zypries
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Frage von Thomas P. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Sie haben Herrn Mallon am 05.12.2007 auf seine Fragen zum Grundgesetz geantwortet, daß das Bonner Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung sei. Bitte klären Sie mich auf, wann das deutsche Volk die nötige Volksabstimmung durchgeführt hat und warum ich dazu keine Wahleinladung erhalten habe?
Weiterhin steht die Frage im Raum, warum die Bundesregierung in der Einleitung zum GG, auf der offiziellen Internetseite ganz klar darstellt, daß eine Legitimation des GG durch das Volk nie gewünscht war und auch nie stattgefunden hat? Zusätzlich ergibt sich daraus der Widerspruch, daß Sie behaupten, das GG sei schon immer eine Verfassung gewesen, aber aus der erwähnten offiziellen Einleitung hervor geht, daß diese merkwürdige und nicht nachvollziehbare Mutation zu einer Verfassung erst 1990 erfolgt! Bitte kläre Sie mich so auf, daß ich dies auch nachvollziehen kann.

Besten Dank im Vorherein für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Patzlaff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Patzlaff,

ich zitiere einfach die Präambel des Grundgesetzes:

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Dem - und meiner Antwort an Herrn Mallon, auf die Sie selbst verweisen - habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries