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Brigitte Zypries
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Frage von Christof V. •

Frage an Brigitte Zypries von Christof V. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich bin Vater einer gesunden Tochter, die im Dezember 2007 drei Jahre alt wird. Die Mutter mit der ich nicht zusammen lebe (und nicht verheiratet war) hat seit Geburt der Tochter ihr Arbeitspensum von damals 40% auf 30% reduziert. Die Differenz (10%) zahle ich ihr als Unterhalt seit nunmehr 3 Jahren. Meine Tochter ist kerngesund, geht seit ein paar Monaten in den Kindergarten und es gibt keinen Anlass, dass meine Tochter eine intensivere Betreuung durch die Mutter benötigt.
Laut meinem Anwalt bin in verpflichtet, der Mutter drei Jahre Unterhalt zu zahlen. Wie sieht das nun nach dem neuen Beschluss aus. Muss ich weiterhin nur Unterhalt für die Mutter zahlen bis meine Tochter drei Jahre alt ist, oder muss ich damit rechnen noch länger für die Mutter Unterhalt zu zahlen.
Theoretisch könnte die Mutter ihr Arbeitspensum auf 40% erhöhen, so wie sie vor der Geburt unserer Tochter gearbeitet hat.
Die Betreuung der Tochter ist während die Mutter arbeitet gewährleistet. Entweder durch mich oder durch Betreuung dritter.

Mit freundlichen Grüssen
Ch. Vogelgesang

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogelsang,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries