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Brigitte Zypries
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Frage von Werner P. •

Frage an Brigitte Zypries von Werner P. bezüglich Recht

Hallo Frau Zypries,

das was Sie einem Bürger am 4.12.07 geantwortet haben, auf seine Frage bezüglich des GG glauben Sie ja wohl selbst nicht, oder? Seit wann ist eine Präambel rechtsbindend?
Der Art. 23 GG a.F. ist zwingend notwendig, um einen geltenden räumlichen Beraich einer Gesetzesgrundlage aufzuzeigen! zur Zeit besteht für die Bürger keine Rechtsicherheit!

Wie begründen Sie denn den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung wirklich? Sie haben diese Frage des Bürgers oben nicht beantwortet. So viel mir bekannt ist braucht es ein Volksentscheid für eine Verfassung! Das Grundgesetz wurde niemals durch einen Volksentscheid zur Verfassung erhoben, es sei denn, ich habe das verschlafen! Eine Wiedervereinigung kann es nicht gegeben haben, denn diese war nach dem BGBl. am 3.10.1990. Nach BGBl. wurde der Art. 23 GG aber schon am 29.9.1990 aufgehoben! Damit war schon keine Geltungsbereich mehr vorhanden! Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz?

Beweis:
Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. „BRD“ am
17.7.1990 i.V.m. BGBl. 1990 II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente v. 1.7.1948 Nr.!, II,
III i.V.m. 2 BvF 1/73 Gründe B III Abs.1
Weiter steht geschrieben: (und nicht revidiert!):
Die sog. „BRD“ beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Präambel asuzüge: hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben .
(es wurde 1949 und 1990 niemals befragt!)
... haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
Deutschlands vollendet . Damit gilt dieses Grundgesetz für das
gesamt Deutsche Volk . (und was ist mit denen im Osten? Sind das keine Deutsche?)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Peters,

ich bin auf diese Frage bereits in meiner Antwort an Herrn Mallon eingegangen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries