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Frage von Guntram S. •

Frage an Brigitte Zypries von Guntram S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypris,

mittlerweile wird in der Mehrzahl aller Scheidungen die Ehe durch die Frau in Frage gestellt, oft sind minderjährige Kinder betroffen. Leider hat sich in Deutschland eine Unkultur entwickelt, den Gatten (der dann später Unterhalt zahlen soll) gar nicht in eine einvernehmliche Scheidungslösung ein zu beziehen, sondern Kind, Haus und Haushalt in "Besitz" zu nehmen und dann den Gatten mit Hilfe der Kinder um sein Vermögen zu pressen.

Meiner Auffassung nach stellt ein solches Verhalten eine schwere Verletzung der Wohlverhalltenspflicht dar, die bis zur Scheidung gilt..

Darf ein Unterhaltspflichtiger, sofern er so behandelt wurde, den Gattenunterhalt wegen schwerer Verletzung der Wohlverhaltenspflicht verweigern? Ich meine JA.

Ist die "Unabhängigkeit" der Frau es wirklich wert, dass dadurch politisches Gift zwischen die Geschlechter gestreut wird?

Das geltende Familienrecht ist gesellschaftszerstörend, daran ändert auch das neue Unterhaltsrecht nichts, da es dem Pflichtigen im Mangelfall (mitlerweile der Regelfall) egal sein kann wem das Geld zusteht, das ihm monatlich abgezogen wird.

Welches Konzept hat die SPD, um Umgangsvereitelung durch "alleinbesitzende" Mütter zu stoppen? Welches Konzept hat die SPD, um Familien bei der hohen Last, die sie zu tragen haben, eine ähnliche Lebensqualität zukommen zu lassen, wie Singles oder "Dinks" (double income, no kids)?

Welches Konzept hat die SPD, um Scheidungsbetrügereien, die meiner Auffassung nach gang und gebe sind und innerhalb der Bevölkerung und sogar in Büchern wie "100 Scheidungstricks, und wie man sie abwehrt" kommuniziert werden, effektiv zu bekämpfen?

G.S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seiss,

es ist richtig, dass die Mehrzahl der Scheidungen in Deutschland von Frauen beantragt werden und in etwa der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder von der Scheidung betroffen sind. Ich halte es aber nicht für zulässig, hieraus auf die Ursachen für das Scheitern einer Ehe zu schließen. Auch kann nicht allgemein davon gesprochen werden, Frauen würden ihre Kinder dazu einsetzen, den (früheren) Ehemann zu erpressen. Selbstverständlich weiß ich, dass solche Versuche immer wieder unternommen werden. Vielleicht mussten auch Sie diese Erfahrung machen. Allerdings möchte ich davor warnen, jeden Konflikt in der Trennungszeit auf die Goldwaage zu legen. Das ist eine für alle Beteiligten sehr schwierige Zeit, in der es natürlich auch zu Überreaktionen kommen kann. Vor allem ist es aber glücklicherweise so, dass es die große Mehrzahl der Paare doch schafft, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Ich hoffe, diese Tendenz wird sich weiter verstärken. Dabei spielt meines Erachtens auch der Vorrang des Kindesunterhalt eine Rolle, weil die Bereitschaft, für die Kinder Unterhalt zu zahlen, deutlich höher ist, als für den früheren Partner.

Wenn aber - bei aller Zurückhaltung - tatsächlich ein eindeutiges schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt, dann sieht das Gesetz bereits heute vor, dass ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein kann. Das darf zwar nicht auf dem Rücken der Kinder geschehen. Deshalb sind deren Belange zu berücksichtigen. Es ist aber nicht so, dass jedes Fehlverhalten folgenlos wäre. Ebenso wenig erlaubt es das Gesetz, das Umgangsrecht zu missbrauchen.

Nach dem Gesetz hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Wenn es den Eltern nicht gelingt, Umfang und Ausgestaltung des Umgangs eigenverantwortlich festzulegen und sie auch nicht unter Zuhilfenahme einer Familienberatungsstelle bzw. des Jugendamtes zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, wird der Umgang auf Antrag gerichtlich geregelt. Wenn die gerichtliche Umgangsentscheidung nicht respektiert werden sollte, besteht die Möglichkeit, Zwangsgelder oder sogar Zwangshaft anzudrohen und zu vollstrecken. Daneben besteht die Möglichkeit, einen Umgangspfleger (Ergänzungspfleger) zu bestellen, um auf diese Weise die Durchführung des Umgangs sicherzustellen. Schließlich kann das Familiengericht den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegen den umgangsberechtigten Elternteil kürzen oder versagen, wenn der betreuende Elternteil den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt. In Extremfällen kann eine Vereitelung auch sorgerechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das bestehende Instrumentarium zur effektiven Verwirklichung des Umgangs soll im Rahmen der geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weiter ausgebaut werden. Die Vollstreckung von Umgangsentscheidungen soll weiter verbessert werden. Insbesondere sollen Ordnungsmittel künftig einfacher und zügiger festgesetzt und vollstreckt werden können. Auf diese Weise sollen Verzögerungen und das Nichtbefolgen gerichtlicher Anordnungen vermieden und spürbar sanktioniert werden. Das Gesetzesvorhaben soll in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries