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Brigitte Zypries
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Frage von Brigitte M. •

Frage an Brigitte Zypries von Brigitte M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

Sie haben mir geantwortet. Ich möchte keine Rechtsberatung von Ihnen.

In der Pressemitteilung ist ein Beispiel angegeben.

Bitte geben Sie ein Beispiel wenn eine Frau 20 Jahre verheiratet war, ein Kind mit groß gezogen hat, und selbst gearbeitet hat.

diese Ehe hat auch 20 Jahre gedauert. Aus der 2 Ehe stammen keine Kinder.

Da die Frauen sich das Geld nun teilen müssen und der wieder verheiratete Mann die Steuerklasse 3 hat ,besteht die Frage, nach welcher Steuerklasse wird der Unterhaltsanspruch der 1. Frau gerechnet.

Führen Sie bitte ein Beispiel an.

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meisters,

es bleibt bei meiner Antwort vom 27. November 2007, dass ich keine Rechtsberatung in Einzelfällen geben kann. In die Pressemitteilung zur Unterhaltsrechtsreform haben wir fiktive Beispiele aufgenommen, um die Änderungen zu illustrieren. Was Sie möchten ist jedoch ein "Beispiel", das genau Ihren konkreten Fall abbildet. Für solchen Rat müssen Sie sich, wie schon gesagt, an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries