Frage an Brigitte Zypries von Frank S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe gelesen, dass man überlegt ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass Väter (geschiedene als auch uneheliche) dazu verpflichten soll, Umgang mit ihren Kindern zu pflegen.
Was aber tun Sie dafür, damit all jene Väter Umgang mit ihren Kindern wahrnehmen können, denen es die Mütter dauernd verweigern ?
Das sollte bei den Überlegungen zeitgleich geregelt werden.
ICH würde sehr gerne Umgang mit meinem Sohn haben - der mir auch gerichtlich zugesprochen wurde - nur leider nützt mir das gar nichts, da die Mutter sich über alle Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzt und macht, was sie will - dem Jugendamt sind die Hände gebunden - und faktisch habe ich keine Möglichkeit, mein Recht auf Umgang durchzusetzen - zum Ausgleich allerdings darf ich immer brav weiter Unterhalt für meine Exfrau zahlen.
Sehr geehrter Herr Skuginna,
leider erleben wir es immer wieder, dass eine gerichtliche Entscheidung den Streit der Eltern nicht beendet und der Umgang weiterhin nicht oder nur eingeschränkt stattfindet. Es tut mir leid, zu lesen, dass auch Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Umgangsrechtes haben. Sicher kann Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Rat geben, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Durchsetzung Ihres Rechts zur Verfügung stehen.
Der Gesetzgeber war sich bewusst, dass es "Patentlösungen" für dieses Problem nicht gibt und hat daher ein vielfältiges gesetzliches Instrumentarium geschaffen. So ist ein gerichtliches Vermittlungsverfahren möglich, ebenso wie die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld und unter Umständen auch Zwangshaft. Es kommt auch in Betracht, das Sorgerecht des betreuenden Elternteils einzuschränken oder seinen Unterhaltsanspruch zu versagen oder herabzusetzen, wenn er den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt.
Das Bundesministerium der Justiz hat zudem einen Gesetzentwurf zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens erarbeitet, der derzeit dem Parlament vorliegt. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und auch die Vollstreckung von Umgangsentscheidungen effektiver werden. Näheres dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de (Suchschlagwort: Familiengerichtliches Verfahren).
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zyprie