Frage an Brigitte Zypries von Rene M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
bezüglich Ihrer Antwort wofür ich mich recht herzlich bedanke wollt ich nur noch etwas anmerken. Es ging nicht um eine Beratung wie Sie sagen sondern nur darum ob das doppelte Existenzminimum von von 3648 € nun als Grundlage anzunehmen ist und ob das der Richtigkeit entspricht das es sich bei 100% um 304 € abzgl. hälftiges Kindergeld 227 € Mindestunterhalt handelt. Vielleicht können Sie mir wenigstens darauf eine Konkrete Angabe machen, ich weiß das Sie keinerlei Beratung durchführen können, nur um eine konkrete Aussage wäre ich dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Müller, René
Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne. Der Mindestunterhalt des zum 1. Januar 2008 in Kraft tretenden Unterhaltsrechts beträgt in der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) zunächst 279 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11 Jahre) 322 Euro und 365 Euro in der dritten Altersgruppe (12-17 Jahre). Das ergibt sich aus der neuen Übergangsregel, die im Parlamentarischen Verfahren eingefügt wurde. Sie finden Sie in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags unter § [35] Nummer 4 EGZPO. Diese können Sie über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) abrufen. Der Zahlbetrag ergibt sich, in dem Sie hiervon das hälftige Kindergeld abziehen. Ihre Berechnungsweise ist zwar im Ansatz zutreffend. Sie gilt aber gemäß der Übergangsvorschrift erst, sobald die Kinderfreibeträge soweit erhöht sind, dass die genannten Beträge überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries