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Brigitte Zypries
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Frage von Bernd J. •

Frage an Brigitte Zypries von Bernd J. bezüglich Familie

Meine Exfrau und ich haben vier gemeinsame Kinder im Alter von 8, 11, 17 u. 19 Jahren. Das älteste Kind geht noch zur Schule, lebt in betreutem Wohnen vom Jugendamt. Das jüngste Kind 8 J lebt in meinem Haushalt. Die beiden mittleren Kinder 11 u. 17 leben bei der Kindesmutter, die seit zwei Jahren Harz IV bezieht. Derzeit zahlt sie für keines unserer Kinder Unterhalt. Nun will sie auch noch höheren Unterhalt für die beiden bei ihr wohnenden Kinder einklagen mit der Begründung, ich könne statt einem 3/4 Job auch Vollzeit arbeiten, da ich die Möglichkeit zur Kindesbetreuung in einem Hort habe. Sie selbst ist 2004 in ein großes Einfamilienhaus in einen Landstrich verzogen, wo es weit und breit keine Arbeitsplätze gibt. Gibt das neue Unterhaltsgesetz ihr auch weiterhin die Möglichkeit, sich vor Erwerbstätigkeit zu drücken, obwohl sie nur noch Betreuung für ein Kind leistet, das 3 Jahre älter als das jüngste, gemeinsame, bei mir wohnende Kind ist? Kann ab Januar der Unterhalt für beiden jüngsten Kinder gegeneinander aufgehoben werden? Muss ich nach dem neuen Gesetz immer noch Barunterhalt für alle vier Kinder leisten und zusätzlich noch die Betreuung des jüngsten Kindes erbringen, während sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, oder sich ernsthaft um eine Stelle bemüht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Joder,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries