Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Patrick F. •

Frage an Brigitte Zypries von Patrick F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries,

ich habe eine Frage bezüglich des neuen Unterhaltsrechts. Ich bezahle derzeit für meine geschiedene Ex-Frau einen monatlichen Betrag von 354.-€ und für meinen Sohn (10 Jahre) monatlich, nach Abzug des anteiligen Kindergeldes, einen Betrag von 257.-€. Zu meiner Situation: Wir hatten am 15.07.1995 geheiratet und sind am 09.02.2000 rechtskräftig geschieden worden. Seit Nov. 2003 lebe ich mit meiner Freundin in unserer gemeinsamen Mietwohnung in Köln. Wir haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 2 1/2 Jahren.
Ich bezahle in Summe an Unterhalt jeden Monat 611 EURO. Die Höhe dieser Summe hat sich seit dem Jahr 2000 nicht geändert.

Besteht nun, da das neue Unterhaltsrecht 1/2008 in Kraft tritt, die Möglichkeit meiner Ex-Frau den Unterhalt komplett zu streichen? Mein Sohn aus meiner ersten Ehe ist 10 Jahre alt und geht auf eine weiterführende Schule. Meine Ex-Frau geht meines Wissens immer noch min. einer Teilzeitbeschäftigung nach, die nach dem letzten Versuch den Unterhalt anzupassen, immer noch als überobligatorisch eingestuft wurde.

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Frenz,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries