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Brigitte Zypries
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Frage von Dieter K. •

Frage an Brigitte Zypries von Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zypries,

beim Kindes- und Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung haben Sie die lebenslange Unterhaltsverpflichtung beendet. Wann erfolgt dies auch beim ELTERNUNTERHALT? In Bochum (NRW) wird das Familieneinkommen sowie meine als Altersvorsorge gedachte selbstgenutzte Immobilie (Mietwertvorteil) als Grundlage für die Forderung der Sozialbehörde herangezogen. Meine Schwiegermutter war die ersten sieben Jahre Selbstzahler. Bei den auswuchernden Pflegeheimpreisen waren 100 Tsd. Euro aufgebraucht. Da meine Frau aufgrund ihres Einkommens (Düsseldorfer Tabelle) nicht zahlungsfähig ist, werden mein Sohn (Enkelkind) und ich (Schwiegersohn) zur Zahlung gezwungen. Wann schaffen Sie diese Ungerechtigkeit ab?

In Erwartung einer substanziellen Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Dieter Krenz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krenz,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries