Frage an Brigitte Zypries von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypris,
ich habe mich im April 2007 von meiner Frau getrennt, wir haben ein gemeinsames kind 4 jahre jung. Meine Frau arbeitet derzeit 10 std. wöchentlich, ab 1.1.08 15 std. wöchentlich. Ich gehöre wohl zu den wenigen Männern, die sich nicht vor Ihrer Unetrhaltspflicht drücken wollen.
Doch da mir nur der Mindestselbsthalt von 900,- € monatlich bleibt und ich davon Miete, Strom, Telefon etc. bezahlen muss, würde mich nun doch einmal interessieren, ob sich mit dem neuen Unterhaltsrecht etwas für mich ändert, wird z.b. ab 1.1.08 das Einkommen meiner getrennt lebenden Ehefrau auf den von mir zu zahlenden Ehegattenunterhalt angerechnet ? Ist sie gar ab 1.1.08 verpflichtet mehr als bisher zu arbeiten? - unser Sohn hat schließlich eine 3/4 Kindergartenplatz, ist also von 8 bis ca. 15 uhr versorgt .
Warum ich das frage ? nun ich bin insgesamt ziemlich verzweifelt, denn ich musste meinen Hausstand mit 0 Ersparnissen gründen - einen Kredit nehmen - ihn abzahlen - und ich habe die Hoffnung auf ein Wunder, mit dessen Hilfe auch ich nur noch jeden 2. Cent umdrehen muss und meinem sohn evtl. auch mal wieder etwas bieten kann, was derzeit bei 300,- € mtl. die ich für Nahrung, Kleidung, Teilnahme am sog. gesellschaftlichen Leben benötige nicht kann.
Derzeit fühle ich mich insgesamt schlechter gestellt als ein ALG II Empfänger - dies obgleich ich mit voller Kraft arbeite und gewiss kein schlechter Mensch und Vater bin - die Trennung war schließlich eine Vernunftentscheidung denn wenn 2 Erwachsene sich dauernd streiten, ist es für das Kindeswohl das Beste wenn die Eltern die Konsequnz ziehen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein besinnlichees Weihnachtsfest für Sie und ihre Familie
Sehr geehrter Herr Schmidt,
die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.
Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries