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Brigitte Zypries
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Frage von Guido S. •

Frage an Brigitte Zypries von Guido S. bezüglich Familie

Hallo Frau Zypries,

als allererstes möchte ich sagen, dass ich mich freue, daß nun endlich die Unterhaltsreform auf den Weg gebracht wurde.
Zu meiner Situation; Ich bin AE-Vater einer 14-jährigen Tochter, arbeite Vollzeit, und zahle Aufstockungsunterhalt an meine EX-Frau. Diese arbeitet ebenfalls Vollzeit.
Wir waren 14 Jahre verheiratet und der Aufstockungsunterhalt wurde auf 7 Jahre befristet.
Leider kann ich es mir kaum leisten, meiner Tochter was zu gönnen. Wir leben zu zweit in dem gemeinsamen Haus. Ich bezahle die kompletten Schulden, und habe ein fiktives Gehalt von 1000 € aufgerechnet bekommen.
Da der Grundsatz der "nachehelichen Eigenverantwortung" mehr Gewicht bekommen soll, möchte ich von Ihnen gerne wissen, ob Sie den Aufstockungsunterhalt als noch gerechfertigt sehen?
Auch spricht die Förderung des Kindeswohls in meinem Fall dagegen, wenn die EX-Frau dann noch Unterhalt bekommt.
Das Kindeswohl wird hier in keinster Weise gefördert.
Was würden Sie in meinem Fall sagen, wie der Richter hier urteilen müsste?
Das Rechtsgefühl wäre hier doch eindeutig... eigentlich?

Ich bedanke mich schon jetzt über Ihre Antwort.

Viele Grüße
Guido Schmitt

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitt,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries