Frage an Brigitte Zypries von Thomas P. bezüglich Recht
Wann, bitte, machen Sie endlich die GEZ platt?
Aus den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -:
"1. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen…
2. Verfassungsrechtlich verboten ist der Widerspruch zwischen dem normativen Befehl der materiell pflichtbegründenden Steuernorm und der nicht auf Durchsetzung angelegten Erhebungsregel. Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts."
Weshalb also sollen die in Deutschland lebenden „GEZ-Zwangsuser" für Gebühren bezahlen, wenn diese Leistung im Ausland übers Internet oder Satellit kostenlos angeboten wird?
Gebühren sind Leistungen für eine konkrete Gegenleistung und keine (für allgemeine Leistungen des Staates zu erhebenden) Steuern. Die weltweite Verbreitung einer deutschen "Monitor- oder Wetten dass -Kultur" im Ausland ist aber keine konkrete Gegenleistung für Gebühren, sondern, wenn man es unbedingt so will, eine allgemeine staatliche Aufgabe, die die im Rahmen der Außenpolitik ausschließlich der Bund mit Steuern zu bezahlen hätte.
Weshalb soll zusätzlich noch der kleine Handelsvertreter fürs Autoradio oder den PC doppelt GEZ-Gebühren zahlen, während dies ein Minister nicht muss? Ist der Selbstständige leistungsfähiger als der Minister? Sind für ihn die Informationen aus dem Autoradio wichtiger? Oder beinhaltet nicht vielmehr auch diese derzeitige Erhebungsregel einen Verstoß gegen Art. 3 GG?
Vielen Dank für eine Antwort.
Thomas Pueschel
Sehr geehrter Herr Pueschel,
zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Rundfunkgebühren gerade keine Steuern sind. Die von Ihnen zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann also auf die Lage bei den Rundfunkgebühren nicht direkt angewendet werden.
In meinen Augen ist eine ausgewogene, von Einschaltquoten und Werbeerträgen weitgehend unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehlandschaft nur über eine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht zu erreichen. Ich gebe Ihnen aber dahingehend Recht, dass angesichts der veränderten technischen Möglichkeiten der Verbreitung von Inhalten eine Novellierung der Erhebungsmethode diskutiert werden sollte. Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, stehen derzeit zwei Alternativmodelle zur Debatte. Eine angedachte Möglichkeit ist die Steuerfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die andere eine Art "Haushaltspauschale". Hier wird die weitere Entwicklung dieser Diskussion abzuwarten sein.
Es ist übrigens nicht richtig, dass ein Minister keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Selbstverständlich bin ich sowohl privat als auch dienstlich rundfunkgebührenpflichtig. Das Bundesjustizministerium ist für bereitgehaltene Geräte voll rundfunkgebührenpflichtig. Auch für mein Bürgerbüro in Darmstadt gibt es keine Befreiung. Ich zahle dort ganz normal Rundfunkgebühren. In meinem Berliner Abgeordnetenbüro werden die anfallenden Rundfunkgebühren für im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellte Geräte (Fernseher, Radio, stationäre und mobile PC) von der Bundestagsverwaltung übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries