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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Reinhard Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

warum werden lückenlos nachweisbare Straftatbestände, im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE sowie der daraus resultierenden möglichen Übertragbarkeit auf den Menschen, nicht strafrechtlich verfolgt?

Wurde Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes,
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
bezüglich BSE/vCJK, außer Kraft gesetzt?

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die von Ihnen bisher unbeantwortete E-Mail, mit einer einzigen lapidaren Frage, vom 29. Juli 2005 (!) verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Zwanziger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

die Strafverfolgung ist Aufgabe der Justiz, vor allem der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft. Besteht ein ausreichender Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaften ihren Aufgaben auch bei Straftaten im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE nachkommen.

Sollten Sie mit der Tätigkeit einer bestimmten Staatsanwaltschaft unzufrieden sein, ist es Ihnen unbenommen, sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu wenden. Zuständig sind die entsprechenden Justizministerien der Länder, da nach unserer Verfassung die Strafverfolgung grundsätzlich eine Aufgabe der Länder ist. Als Bundesministerin der Justiz habe ich daher keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder.

Ihre Email vom 29. Juli 2005 wurde vom zuständigen Referat des Bundesministeriums der Justiz am 10. August 2005, ebenfalls per Email, beantwortet. Das ergibt sich aus den entsprechenden Akten, die ich mir habe vorlegen lassen. Sollten Sie die Antwort nicht erhalten haben, können Sie sich gerne an das Ministerium wenden und man wird Ihnen nochmals eine Kopie schicken. Inhaltlich steht darin aber nichts anderes als das, was ich Ihnen soeben auch geschrieben habe.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Birgitte Zypries