Frage an Brigitte Zypries von Jörg H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich hätte noch eine Frage bezogen auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie heute in allen demokratischen Staaten üblich – das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte).
Nun verhält es sich so, daß die Exekutive in Schleswig-Holstein aufgelöst werden soll.
Will sagen: Die Arbeitsschutzbehörden des Landes S-H quasi als Exekutive in der Arbeitswelt wird abgeschafft !
Dies können Sie aufgrund einer diesbzgl. offiziellen Pressemitteilung der dortigen Landesregierung nachvollziehen.
http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Service/Presse/PI/2007/070123__msgf__LGAAufloesung.html
Frau Zypries, ist das auch in Ihren Augen nicht ein Skandal; sozusagen ein frontaler Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung ?
Brauchen wir vielleicht ein Gesetz, daß es den Minister/innen der Bundesländer verbietet das Grundgerüst unserer Verfassung anzutasten ?
Wenn es nicht so abwegig wäre, könnte man meinen, daß die Scientology Sekte im Staatsapparat Schleswig-Holsteins schon massiv eingegriffen hat bzw. die volle Kontrolle über ihn bereits ausübt.
Wie denken Sie darüber ?
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik jedenfalls hat sich dieser Thematik bereits schon vor Jahren angenommen und es wurde von den Bundesländern ein entsprechender Beschluß verabschiedet.
Dieser Beschluß besagt, daß die sog. Experimentalklausel gem. § 21 (4) Arbeitsschutzgesetz verfassungswidrig ist. - Man ist insofern dem sog. "Denninger Gutachten" gefolgt. Auch S-H !
Übrigens kann die LASI Akte über das Informationsfreiheitsgesetz - sofern vorhanden - bei den Ministerien eingesehen werden (Anmerk. für den kritischen Leser).
Die Url des LASI lautet http://lasi.osha.de/
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sich.-Ing. Jörg Hensel
Sehr geehrter Herr Hensel,
die Länder sind im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten in ihren Entscheidungen autonom. Der Bund hat also entsprechende Entscheidungen nicht zu überprüfen oder zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries