Frage an Brigitte Zypries von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
Halten Sie es für möglich
dass positives Recht als formeller Maßstab dazu missbraucht werden kann, selbst schwerste Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stollenwerk
Sehr geehrter Herr Stollenwerk,
die Erfahrung der menschenrechtsverachtenden Diktatur des Nationalsozialismus hat uns gelehrt, dass staatlich gesetztes Recht auch schweres Unrecht sein kann. Als Reaktion darauf gewährleistet das deutsche Grundgesetz in seinen Artikeln 1 bis 19 den umfassenden Schutz der Grundrechte. Sieht sich ein Bürger in diesen Rechten verletzt, kann er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das Gericht kann Gesetze und Verordnungen aufheben, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen.
Zudem wacht in Europa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über die Einhaltung der Menschenrechte. Hier kann jeder Einzelne gegen die Verletzung seiner Rechte, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben, klagen.
Ein derartig umfassendes System gerichtlichen Rechtsschutzes gegen etwaige Menschenrechtsverletzungen gibt es jedoch nicht auf der ganzen Welt. Es ist daher eine bleibende Aufgabe deutscher Rechts- und Außenpolitik, weltweit für die Achtung der Menschenrechte einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries