Frage an Brigitte Zypries von Dieter P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Zypries,
gestern wurde im Bundestag der Haushaltsentwurf 2008 behandelt. Ich finde es skandalös, daß in der Position 32 die dort aufgeführten ca. 43 Mio € als Schulden bezeichnet werden. Wirklich sind es die Zinsen, die für unsere Schulden in Höhe von 924 Mrd. € zu zahlen sind.
Hier wird doch die Öffentlichkeit bewußt in die Irre geführt. Oder sehen Sie das anders?
Freundliche Grüße
Dieter Pütter
Sehr geehrte Herr Pütter,
der Begriff Schulden ist definiert als eine zu erbringende Sach- oder Geldleistung des Schuldners. Der Einzelplan 32 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltes für das Haushaltsjahr 2008 wird als Bundesschuld bezeichnet. Dieser Überbegriff beschreibt den Inhalt des Abschnitts des Haushaltsplans, denn hier handelt es sich ausschließlich um Geldleistungen des Bundes. Im Einzelplan 32 des Bundeshaltsgesetz 2008 findet eine weitere Unterscheidung u.a. in Verzinsung, Zinsen und Bürgschaften statt. Die Position Schuldendienst im Kapitel 3208 des Einzelplans 32 gibt die von Ihnen erwähnten ca. 43 Mio. an. Der Begriff Schuldendienst wird definiert als die Zins- und Tilgungszahlungen eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten). Damit beschreibt dieser Begriff explizit den Zweck der Aufwendungen in Höhe von ca. 43 Mio.
Eine Irrführung der Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries