Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl M. •

Frage an Brigitte Zypries von Karl M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zitat aus Ihrer Antwort vom 14:12.2006:
"Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet sowie Daten zur Internettelephonie und bezüglich der E-Mail-Dienste. Inhalte, wie immer behauptet wird – also auch Informationen, welche Websites benutzt werden – werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z. B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden. Ihre Befürchtungen, dass der oder die "normale" Internet-Benutzer bzw. die –Benutzerin damit "gläsern" würde, sind an dieser Stelle also unbegründet."
Meine Frage dazu:
Sie können also versichern, dass kontaktierte IP-Adressen - mal von der eigenen abgesehen -, zu denen sich ja beispielsweise amnesty.org (im konkreten Fall 195.234.175.100) auflösen würde, von einer Speicherung ausgenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen
K.M

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit gibt, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Informationen über im Internet aufgerufene Seiten nicht von der Speicherungsverpflichtung erfasst sind. Die Speicherungspflichten sollen in einem neuen § 113a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt werden. Der für die Internetnutzung einschlägige Absatz 4 dieser Vorschrift wird lauten:

"(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone."

Eine Speicherungspflicht für diejenigen Internetprotokolladressen, die der Teilnehmer aufruft, ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf, in dem Sie dies im Einzelnen nachlesen können, liegt bereits als Bundestagsdrucksache 16/5846 vor. Sie können diese über die Internetseite www.bundestag.de abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries