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Brigitte Zypries
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Frage von Günter H. •

Frage an Brigitte Zypries von Günter H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

es ist erfreulich und lange überfällig, dass eine sinnvolle Regelung für Kontenpfändungen in die Wege geleitet worden ist. Aber - was ist und wird mit bereits gepfändeten Konten? Ich bin selbst davon betroffen und meine Erfahrungen gerade mit den Gerichten ist unerfreulich und unwürdig. Von einem Tag auf den anderen keinen Cent mehr für den Lebensunterhalt mehr zu haben ist Menschenunwürdig und eine entsprechende Regelung längst überfällig. Meine Frage ist: Wie möchte das Bundeskabinett bzw. das Bundesjustizministerium mit bereits gepfändeten Konten umgehen. Diese müssten in die Hunderttausenden gehen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haid,

der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf regelt auch die Umwandlung eines gepfändeten Girokontos in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto“), für das ein automatischer Pfändungsschutz (Basisbetrag von 985,15 Euro) gewährt wird. Bei nicht gepfändeten Girokonten kann der Kontoinhaber jederzeit von dem kontoführenden Kreditinstitut die Führung des Kontos als "P-Konto" verlangen. Bei bereits gepfändeten Konten ist die Führung als "P-Konto" zum Beginn des Monats möglich, der auf die Erklärung des Kontoinhabers folgt. Sie sehen, die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Kontopfändungsschutzes erfasst auch bereits gepfändete Girokonten und verbessert dadurch die ohnehin schon schwierige Situation vieler von der Pfändung ihres Girokontos betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries