Frage an Brigitte Zypries von Gert I. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
SgF Zypries,
eine kurze Nachfrage:
Zu Ihrer Bemerkung:
"Mit der Diskussion über Patente auf comupterimplementierte Erfindungen bzw. Softwarepatente hat das EPLA nichts zu tun." [Antowrt vom 27.8. an Fragesteller, Anm. d. Red.]
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Das EPLA hat mit SW-Patenten sehr viel zu tun, da
1. das EPLA-Patentgericht (wie Sie ja selbst schreiben) "für die vom Europäischen Patentamt erteilten Patente" - darunter tausende von Softwarepatenten - in Zukunft die allein entscheidende höchste Instanz sein wird.
In Ihrer Antwort an H. Winterhoff schreiben Sie:
"In Deutschland besteht die geltende Rechtslage fort – insbes. die Rechtsprechung des BGH zur Erteilung von Patenten. Die deutsche IT-Wirtschaft, und hier gerade eine Vielzahl der KMU, konnte – und kann sich in der Zukunft – unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland erfolgreich entwickeln."
---> Genau diese Rahmenbedingungen ändern sich mit dem EPLA
Die einzige Kontrolle der EPA-Patenterteilungspraxis liegt derzeit in der kritischen Rechtsprechung des BGH. Sollte die letztinstanzliche Entscheidung über die Rechtmässigkeit von Patenten nicht mehr auf unabhängiger nationaler Ebene liegen, sondern in den Händen einer EPO-nahen Gerichtsbarkeit, welche den vagen Technizitätskriterien des EPA folgt, wird der rechtlichen Durchsetzung von Trivial- und Softwarepatenten Tür und Tor geöffnet.
http://www.patentfrei.de/download/resources/patentfrei_Merkel_16.01.2007.pdf
2. Der Technizitäts-Begriff des EPA ist unakzeptabel, z.B. genügt schon der Nachweis von „technischen Überlegungen“ zur Lösung eines „technischen Problems“ mit „technischen Mitteln“ oder das Erzielen einer weit auslegbaren „technischen Wirkung“. Typische EPA-Technizitätsbegründungen sind z.B. Speicherplatzersparnis oder eine effizientere Datenverarbeitung, welche zu den Selbstverständlichkeiten jedes IT-Projektes gehören.
Der bislang gültige Technizitätsbegriff des BGH wird durch das EPLA ausgehebelt.
Könnten Sie Ihre Position zu den Punkten 1. und 2. nochmals präzisieren ?
Mfg G. Irmler
Sehr geehrter Herr Irmler,
zu Ihrer ersten Frage:
Sollte das EPLA umgesetzt werden, sehe ich keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das dort vorgesehene unabhängige Europäische Patentgericht Entscheidungen mit hoher rechtlicher und sachlicher Qualität treffen wird.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Welchen Technizitätsbegriff ein künftiges Europäisches Patentgericht anwenden und ob dieser von der Definition des Bundesgerichtshofs abweichen würde, ist derzeit reine Spekulation.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries