Frage an Brigitte Zypries von Dominque S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
seit nur mehr über 7 Jahren findet in Sachsen-Anhalt einer der größten Justizskandale der Nachkriegszeit statt.
Vielleicht sind sie ja so sehr beschäftigt, dass sie sich nicht über jede Verurteilung der BRD durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte informieren können, denn gerade im Familienrecht scheint dies ja inzwischen zur Regel zu werden.
Nun eine ausführliche Zusammenfassung des Falles finden sie hier:
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm
Inbesondere das Treiben des OLG-Naumburg wurde von Bundesverfassungsgericht in einer wohl bisher einzigartigen Schärfe gerügt.
Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den kompletten OLG-Senat wegen Rechtsbeuung- auch dies bisher einmal in der Geschichte der BRD.
Obwohl die Sachlage auch für viele Juristen massiv gegen den Senat spricht, verweigerte das Landgericht Halle die Eröffnung eines Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, so dass nun das OLG-Naumburg (!!!) über die Eröffnung eines Verfahrens gegen eines Senates des OLG-Naumburg (!!!) entscheidet.
Frau Zypries, wollen sie allen ernstes Behaupten, dass ein Senat des OLG-Naumburg neutral über den Fall ihrer Kollegen an selben Gericht entscheiden kann ? Sonntags gemeinsam zu Golf spielen, Montags mal kurz über eine Anklageerhebung entscheiden, wegen Rechtsbeugung durch seine Kollegen und Golfpartner ?
Stellen sie so den Schutz der Grundrechte in Deutschland ?
Frau Zypries haben sie ihr Resort noch unter Kontrolle oder schauen sie hier mit voller Absicht tatenlos zu ?
Halten sie Möglichkeiten gegen Richter wegen Rechtsbeugung vorzugehen ernsthaft noch für ausreichend ?
Frau Zypries sie scheinen die zahlreichen Berichte von Bürgern über den schlechten Zustand unserer Justiz nicht sonderlich ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Strauss
Sehr geehrter Herr Strauss,
für die Dienstaufsicht der Gerichte in Sachsen-Anhalt ist die dortige Justizministerin, Frau Prof. Dr. Kolb, zuständig.
Die Tatsache, dass einzelne Richter Entscheidungen fällen, die später von der nächsten Instanz oder - wie im Fall Görgülü - vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden, bedeutet nicht, dass Deutschland kein Rechtsstaat wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Birgitte Zypries