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Frage von Gert I. •

Frage an Brigitte Zypries von Gert I. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

SgF Zypries, zu Ihrer Antwort an Herrn Winterhoff folgende Hinweise und Fragen:

a) Die SW-Patentrichtlinie ist im EU-Parlament gescheitert.
Die juristische Bedrohung für KMU aus der IT-Wirtschaft besteht aber weiterhin und kommt jetzt aus einer anderen Richtung:
Das sog. "European Patent Litigation Agreement" (EPLA) erlaubt die rechtliche (letztinstanzliche) Durchsetzung auch von Software-Patenten.

Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten vor dieser geplanten (und meines Wissens von der Bundesregierung/BMJ unterstützten) neuen Instanz würde die finanziellen Möglichkeiten von KMU
(nicht aber die der SW-Großkonzerne) bei weitem übersteigen und diese damit erpressbar machen. Patente auf Algorithmen und "computerimplementierte Erfindungen" würden am Willen des EU-Parlamentes vorbei Rechtsgültigkeit erlangen.
http://www.patentfrei.de/download/resources/patentfrei_Merkel_16.01.2007.pdf

b) Auch das europäische Patentamt zeigt sich in seiner Erteilungspraxis von der Ablehung der Richtlinie zu "computerimplementierten Erfindungen" im EU-Parlament gänzlich unbeeindruckt:

Nach wie vor werden im Rahmen gültiger Patentierungsrichtlinien jährlich 6000 neue (Trivial-)
Softwarepatente erteilt (gesamt inzw. ca. 50.000).
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/84297&words=Software%20Patente&T=software%20patente

Meine Fragen:

Unterstützen Sie den Beitritt Deutschlands zum EPLA ?

Falls ja, wie wird dann sichergestellt, dass Trivialpatente auf Programmalgorithmen und Software nicht doch rechtliche Wirksamkeit erlangen?

Machen Sie einen Unterschied zwischen "computerimplementierten Erfindungen" und Software?
Wenn ja, welchen, und wie ist dieser juristisch sauber abgrenzbar? (Solange KMU gezwungen wären, im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten und Gutachten den Unterschied zu belegen, hätten diese aufgrund der hohen Streitwerte schon von vorneherein verloren).

Wird sich Deutschland für eine Änderung der fragwürdigen Erteilungspraxis des EPA einbringen?

Mit freundlichem Gruß,
G. Irmler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Irmler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorschlag für ein "European Patent Litigation Agreement" (EPLA), den die Bundesregierung unterstützt, zielt darauf ab, für die vom Europäischen Patentamt erteilten Patente eine einheitliche, unabhängige Gerichtsbarkeit für alle Vertragsstaaten des EPLA zu schaffen. Damit sollen vor allem widersprüchliche Entscheidungen nationaler Patentgerichte über inhaltlich gleiche Schutzrechte vermieden werden. Mit der Diskussion über Patente auf comupterimplementierte Erfindungen bzw. "Softwarepatente" hat das EPLA nichts zu tun.

Zu den Kosten: Wenn ein Europäisches Patentgericht, wie im EPLA vorgesehen, Entscheidungen mit Rechtswirkung für alle EPLA-Staaten treffen könnte, in denen ein europäisches Patent gilt, würden damit gegenüber separaten Prozessen in mehreren Benennungsländern deutlich Kosten gespart.

Zur Abgrenzung von patentierbaren computerimplementierbaren Erfindungen und nicht patentierbaren Computerprogrammen, bei der es entscheidend auf das Merkmal der Technizität ankommt, gibt es eine umfangreiche und für jeden Interessenten leicht zugängliche Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht sowie Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Es ist Aufgabe dieser Institutionen, die Auslegung der einschlägigen Normen des EPÜ und des deutschen Patentgesetzes im Einzelfall vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries