Frage an Brigitte Zypries von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
zum Thema der heimlichen Onlinedurchsuchung von privaten Rechnern würde ich Sie darauf hinweisen, daß dies mit einem Rechtsstaat kaum vereinbar wäre und außerdem die Gefahr einer Totalüberwachung der Bürger nicht auszuschließen wäre (Denkanstoß: DDR - Stasi)! Aufgrund der Ermittlungsmöglichkeiten der Rechtsorgane besteht auch kein Grund, da aus technischer Sicht bei Verdacht einer Straftat eine Haus-Durchsuchung (mit der Sicherstellung/Beschlagnahme und der Auswertung der Daten von elektonischen Medien) mit richterlichen Beschluss erfolgen kann! Nach der Feststellung einer IP-Adresse kann man einen Namen und eine Adresse zuordnen und mit normaler polizeilicher Ermittlungsarbeit eine Straftat aufklären! Meine Frage ist also folgender Natur: Wie soll ein Kompromiss mit der CDU denn aussehen, obwohl von Ihnen erkannt worden ist, welche Mißbrauchsmöglichkeiten dieses Gesetz ermöglichen kann?
Sehr geehrter Herr Büttner,
die Frage, ob der Staat die Möglichkeit erhalten soll, durch sogenannte Online-Durchsuchungen heimlich auf Daten zuzugreifen, die jemand zu Hause auf seinem Computer hat, bedarf in der Tat einer ausführlichen kritischen Überprüfung. Es geht hierbei um erhebliche Grundrechtseingriffe, denn viele Menschen haben auf ihrem Computer private Dinge, die den Staat nichts angehen. Gegenstand der Diskussion ist dabei derzeit insbesondere die Frage, ob der Polizei zur Abwehr bevorstehender Gefahren im Terrorbereich solche Befugnisse zugestanden werden sollten. Ob diese neben bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten wirklich erforderlich sind und wie der Schutz der Grundrechte des Einzelnen bei einem derartigen Eingriff des Staates gewahrt werden kann, wird derzeit im Rahmen einer vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium des Innern eingesetzten Arbeitsgruppe intensiv geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries