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Brigitte Zypries
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Frage von Guenther H. •

Frage an Brigitte Zypries von Guenther H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Zypries!

Ich habe wegen der von einigen Parteien geforderte heimliche PC-Online–Durchsuchung einige Abgeordnete angeschrieben, aber bisher von ihnen keine Antwort erhalten. Ich unterstelle auch Ihnen neben Ihrem exelenten juristischen Fachwissen ein ähnliches Wissen für Computerprogramme. Ich habe deshalb eine Frage auch an Sie - ähnlich formuliert - mit der Bitte, sie einem Mitglied des Souveräns verbindlich zu beantworten, denn Sie sind ja immerhin unsere Justizministerin und damit auch Hüterin unseres Grundgesetzes.

Hier die Grundlage für meine Frage:

Wenn Sie einen privaten Computer online ausspähen wollen, müssen Sie einen so genannten „ Bundestrojaner“ in den Computer einschleusen. Das ist ein Server, der die Daten von der Festplatte auf Anforderung liest und anschliessend sendet. Ein gut programmierter Server kann fast alle Daten der Festplatte lesen und ins Internet senden, auch Kontostände. Ich bin mir sicher, dass Sie, Frau Zypries, sehr intelligent sind. Das trifft aber auch auf eine Gruppe von Hackern zu, die durchaus in der Lage sind, so einen eingeschleusten Server abzufangen, zu manipulieren in ihn so einzustellen, dass die Daten dann z. B. an unsere befreundeten Länder wie Rumänien, Bulgarien und Russland exportiert werden. Als Bundesbürger werden wir diesen Freundschaftsdienst sehr begrüssen. Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie verhindern, dass z. B. auch der CIA oder die Mafia als Freundschaftsdienst die Daten bekommen soll?

Ich würde mich freuen, von Ihnen eine dem Grundgesetz unterliegende Antwort zu bekommen.

Günther Heyn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heyn,

im Rahmen einer vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium des Innern eingesetzten Arbeitsgruppe werden derzeit vielfältige technische und rechtliche Fragen im Hinblick auf eine mögliche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch das von Ihnen angesprochene Problem eines möglichen Zugriffs Dritter erörtert. Ich bin mit Ihnen einig, dass ein solcher Zugriff jedenfalls durch entsprechende technische Maßnahmen ausgeschlossen sein müsste. Daneben stellen sich aber eine Reihe weiterer grundlegender Fragen betreffend die Zulässigkeit und Ausgestaltung einer Online-Durchsuchung. Alle diese Fragen müssen bei der Entscheidung darüber, ob eine solche Maßnahme wirklich erforderlich ist und wie der Schutz der Grundrechte des Einzelnen bei einem derartigen Eingriff des Staates gewahrt werden kann, berücksichtigt werden. Die Diskussion hierüber wird derzeit intensiv geführt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries