Frage an Brigitte Zypries von Michael F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
als Hauptverantwortliche der Richtlinien für unsere Rechtssprechung wende ich mich an Sie.
1. Dass Sie heimliche Vaterschaftstest unter Strafe stellen wollten, habe ich bis heute nicht verstanden.
Ein heimlicher Vaterschaftstest tut dem Kind nicht weh.
Mit welchem Recht kann man einem Mann, der versorgungspflichtig gemacht wird, absprechen,
die Vaterschaft überprüfen zu lassen, wenn dieser der betroffenen Mutter aus berechtigtem Grunde nicht vertrauen kann? Wie kann man verlangen, dass ein Mann durch Vertuschung unterhaltspflichtig gemacht wird, wenn dieser aus berechtigtem Grunde seine Vaterschaft anzweifelt?
2. Dass Sie sich gegen Stalking einsetzen, finde ich vollkommen in Ordnung. Aber was halten Sie davon, wenn Sie sich einmal genauso aktiv gegen Mobbing am Arbeitsplatz bedingt durch den Arbeitgeber einsetzen? Wie man nämlich in der Öffentlichkeit und auch auf Hinweis der Gewerkschaften erfährt, scheint dieses Thema, wenn das Mobbing nämlich vom Arbeitgeber ausgeht, ein absolutes Tabu-Thema zu sein; Politik, Medien und Jura scheinen sich da alle einer Meinung zu sein, dass ein Arbeitgeber ja grundsätzlich nicht mobbt; immer schön nach dem Motto: Wirtschaft vor Bürgerrechte und Demokratie, oder anders ausgedrückt: Schlecht ist Recht, keine Chance für das arbeitnehmende Opfer, sich gegen seinen Ex-Arbeitgeber zu wehren; auch bei 7 bereitstehenden Zeugen nicht sowie bei vortragen bestimmter Mobbing-Beispiele nicht; Abweisung der Klagen selbst dann, wenn ein Richter eigentlich Unrecht erkennt und dies sogar in der Begründung der Abweisung dokumentiert;
finden Sie solche verhaltensweisen der Juristen noch demokratisch?
Ist Ihnen bewusst, dass solche Mobbingopfer unter Umständen schwere psychische Schäden erleiden können und dabei anderweitige Chancen auf den Arbeitsmarkt dauerhaft verlieren?
Oder nochmal anders ausgedrückt: Finden Sie es richtig, dass mobbende Arbeitgeber ungestraft Narrenfreiheit genießen?
Sehr geehrter Herr Franzen,
heimliche Vaterschaftstests sind verboten, weil sie einen Eingriff in das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Selbstverständlich aber kann jeder Mann seine Vaterschaft überprüfen lassen. Ich habe dazu kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ein vereinfachtes Feststellungsverfahren vorsieht. Darüber können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de informieren.
Viel von dem, was man unter „Mobbing“ versteht, ist heute bereits strafrechtlich geahndet, wie z. B. die Beleidigung. Darüber hinaus einen Tatbestand des „Mobbing“ zu schaffen, ist sehr schwierig und bereits seit langem Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Diese beobachten wir und werden zu gegebener Zeit entscheiden, ob wir die Verabschiedung eines eigenen Straftatbestandes empfehlen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries