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Brigitte Zypries
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Frage von Thorsten S. •

Frage an Brigitte Zypries von Thorsten S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Zypries

Wie Ihre Kollenen Merkel und Schäuble würde ich auch Sie gerne bitten, einige Fragen zu beanworten.

Ich bin im Computersicherheitsbereich tätig und hätte einige technische Fragen zum Bundestrojaner (BT):
- Um unentdeckt zu bleiben, muss sich der BT tief im System verwurzeln. Dabei kann das System kaputt gehen. Kriminelle Virenautoren nehmen so etwas in Kauf. Wie geht die Regierung damit um evtl. fremde Rechner zu zerstören ?
- Dank der tiefen Verwurzelung kann der BT auch Dateien erstellen und löschen, ohne Anzeichen zu hinterlassen. Damit könnte man Beweise fälschen. Welche Sicherheit gibt es da ?
- Da prinzipielle Beweise gefälscht werden können, ist das Ergebnis vor Gericht nicht verwertbar, oder ?
- Wie stellen sie technisch sicher, dass der BT nur die Zielperson erreicht (IP Forwarding...) ?
- Welche Infektionsvektoren (Angriffwege) wollen Sie nutzen? Abhängig davon kann auch eine falsche Person den Bt bekommen.
- Wenn ein Krimineller den BT entdeckt und analysieren lässt, haben Sie ihm ein Angriffstool frei Haus geliefert. Wie ist der BT gegen Missbrauch geschützt ?
- Einen Trojaner zu schreiben, der nicht entdeckt werden kann, ist eine sehr spezielle Aufgabe. Haben die Programmierer des BT auf diesem Gebiet Erfahrung? Wenn ja: Sind sie Kriminelle Virenautoren ? Ist sichergestellt, dass sie inzwischen geläutert sind und keinen Unsinn anstellen ? Wenn nein: Wie garantieren sie eine hohe Qualität des BT ?

Vielen Dank
Thorsten Sick

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sick,

im Zusammenhang mit der möglichen Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen werden derzeit vielfältige Probleme sowohl technischer als auch rechtlicher Art diskutiert. Dazu gehören neben grundsätzlichen Erwägungen zur Zulässigkeit und Erforderlichkeit solcher Maßnahmen insbesondere auch die von Ihnen angesprochenen Fragen. Vorbehaltlich der grundsätzlichen Fragen müsste in der Tat in jedem Fall sichergestellt sein, dass keine Schädigungen am betroffenen Rechner erfolgen und dass die Technik manipulations- und missbrauchssicher ausgestaltet wäre. Diese sowie weitere Fragen, die für die Beurteilung der rechtlichen Probleme wesentlich sind, sind derzeit noch offen. Sie werden im Rahmen einer vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium des Innern eingesetzten Arbeitsgruppe unter Einbeziehung technischen Sachverstandes intensiv erörtert. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob eine solche Maßnahme wirklich erforderlich ist und wie der Schutz der Grundrechte des Einzelnen bei einem derartigen Eingriff des Staates gewahrt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries