Frage an Brigitte Zypries von Alexander H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Zypries,
meine Frage richtet sich an das Thema \ "Rente mit 67"
Warum können Staatsbedienste bei der Bundeswehr oder bei der Bundespolizei teilweise bereits mit 54 Jahren in Rente/Pension gehen, während dessen alle anderen bis 67 arbeiten müssen?
Oft wird mit der besonderen Belastung argumentiert, die solche Personengruppen ausgesetzt sind. Meiner Meinung nach gibt es sicher Soldaten und Bundespolizisten, die eine große Belastung durch ihren Dienst erfahren müssen, aber nicht alle. Viele sitzen auch zeitlebens an einem Schreibtisch, ohne besonderen Belastungen ausgesetzt zu sein. Aber auch diese Menschen kommen in den Genuss der vorzeitigen Rente/Pension mit vollen Bezügen.
Gerade in Hinblick auf die Landespolizisten, die alle bis 67 Jahre arbeiten müssen, erscheint mir die Bevorzugung von Soldaten und Bundespolizisten für nicht akzeptabel.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Harksen,
die Zahl der Beamten, deren Pensionierung mit Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgte, hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Unter den Berufssoldatinnen und -soldaten erreichten 2006 rund 77% der Neupensionäre eine der für sie gesetzlich festgelegten, besonderen Altersgrenzen.
Diese besonderen Altersgrenzen für Soldaten (gestaffelt nach Dienstgrad 53. bis 60. Lebensjahr) und Bundespolizisten (60. Lebensjahr) sind gerechtfertigt. Nur durch eine solche reduzierte Altersgrenze ist die Funktionsfähigkeit der Apparate gewährleistet. Bestimmte Tätigkeiten können ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr anforderungsgemäß ausgeführt werden. Könnten Sie sich vorstellen, berufsmäßig mit über 60 Jahren einer flüchtigen Person hinterher zu rennen? In diesem Zusammenhang sind auch die unregelmäßigen Arbeitszeiten (Schichtdienst) und die hohe emotionale Belastung als zusätzliche Faktoren zu nennen.
Deshalb hat sich das Bundesinnenministerium auch dafür entschieden, die besondere Altersgrenze für die Bundespolizei nicht zu erhöhen. Wenn einige Bundesländer dies anders sehen und die besondere Altersgrenze für ihre Landespolizeibeamten erhöhen, so ist dies allein deren Entscheidung und aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Kontrolle durch den Bund entzogen. Für Kritik an abweichenden landesrechtlichen Regelungen bin ich daher die falsche Ansprechpartnerin.
Es ist aber unrichtig, dass „alle Landespolizisten bis 67 arbeiten müssen“. Viele Bundesländer sehen hier gestaffelte Regelungen, mit den Unterscheidungsmerkmalen Innendienst, Außendienst, Dienstgrad etc. vor. Weiterhin muss derzeit noch niemand bis 67 arbeiten. Die Altersgrenze wird erst ab 2012 langsam angehoben. Ab 2029 gilt dann die Ruhestandsregelung ab 67.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries