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Frage von Johann S. •

Frage an Brigitte Zypries von Johann S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

bin seit 1999 nach 7-jähriger Ehe geschieden und zahle seitdem Unterhalt für 2 Kinder und die Ex. Anfänglich in Summe 2800 DM, jetzt 1061 EUR.
Wieder verheiratet, wurde ich wg. Steuerklassenwechsel 2003 von der Ex verklagt, mehr als 2000 EUR sollten es sein, der Ruin für meine Frau, Adoptivtochter und mich. Das Bundesverfassungsgericht kam mir zur Hilfe.
Seit 2003 hat die Ex einen neuen. Sie behauptet er „besuche sie nur“. Nach 3 Urlauben der beiden mit meinen Kindern wurde es mir zu bunt, ich habe vor dem AG geklagt und Recht bekommen. In der Revision beim OLG bin ich unterlegen, die Richter schenkten 2007 der Besuchsversion Glauben. Zahle unendl. Prozesskosten, Prozesskostenhilfe gibt es nur für die Ex. Zahle im achten Jahr für 2 Kinder UND die Ex. Meiner Familie kann ich nichts bieten. Bank droht mit Zwangsversteigerung des Reihenhauses. Meine Frau musste in die geschlossene Abteilung des Bezirksklinikums Ansbach.
Nun macht die Ex auf krank, wegen Kindesalter droht der Verlust des Ehegattenunterhalts. Sie wurde 2004 mit 38 Jahren als Beamtin wegen Dienstunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand versetzt, zeitgleich wurde Postdirektion geschlossen. Sie spricht vor Gericht ungeniert über ihre „verschiedenen Krankheiten“. OLG hat signalisiert, dass auch nach der Vollendung des 14 Lebensjahres der jüngsten Tochter mit Aufstockungsunterhalt wegen Krankheit auch ohne neues amtsärztliches Gutachten zu rechnen ist. Mir droht ewige Unterhaltsknechtschaft.

Ich spreche hier für die Masse derer, welche sich nicht wehren können, welche keine Lobby haben, welche gerichtlicher Willkür ausgeliefert sind.

Sehr geehrte Frau Zypries, ich frage Sie: Wie lange dürfen die Wohlstandskrüppel in unserer Republik noch auf den Tischen tanzen ?

Konkret möchte ich fragen:

Welches Ergebnis brachte die Beratung der Koalition in KW 24/25 bzgl. Unterhaltsrechtsreform ?

Wann ist mit dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform zu rechnen ?

Mit freundlichen Grüssen

Johann Stich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stich,

nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das Gesetz zum Unterhaltsrecht wieder Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Gerne hätte ich noch vor der Sommerpause einen Kompromiss mit der CDU/CSU erzielt. Bedauerlicherweise wollte die Union jedoch die Verhandlungen erst nach der parlamentarischen Sommerpause wieder aufnehmen. Daher kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft über den Zeitplan des Verfahrens geben. Gerne können Sie sich in ein paar Wochen wieder an uns wenden, um den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries