Frage an Brigitte Zypries von Miroslaw K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
In ihren Schreiben zeigen Sie sich vollig Machtlos und unbeholfen wenn es sich handelt um die Sache des weltweit (abgesehen von Österreich)einmaligen Jugendamt-Systems.
Diese ohne Dienstaufsicht und ohne Fachaufsicht agierende lokale politische und sebstverwaltende Organisationen verbleiben in einem demokratischen Deutschland auch ohne jegliche Weisungsgebundenheit.
Warum verschicken Sie Briefe zu JA-Problematik dem Familienministerium zu beantwortten?
Nazihintergrund und Stasihintergrund des JA-Systems ist bestens bekannt und auch die Methoden der Totalitärer Kontrolle der Familien unter Aufsicht der Jugendämter.
Diese Gebilde Soll und kann Abgeschafft werden.Tuen Sie es was.
Schreiben Sie eine Petition zu dem Petitionsauschuss des EU Parlamentes oder unterstützen Sie eine der Petitionen in der Angelegenheit der Abschaffung des JA-Systems falls Sie keine idee haben sollen sogar die Briefe sachlich zu beantworten.
Sehr geehrter Herr Kraszewski,
es tut mir leid, dass die Erziehung ihres Sohnes nicht nach Ihren Wünschen verläuft. Ich kann Ihnen versichern, dass die bilinguale Erziehung, egal in Verbindung mit welcher Sprache, in Deutschland sehr geschätzt und unterstützt wird. Es kann aber auch Einzelfälle geben, in denen eine bilinguale Erziehung nicht dem Kindeswohl entspricht. In einem solchen Fall ist es auf Antrag Aufgabe der Gerichte, darüber zu befinden, wie mit der Erziehung fortgefahren werden soll. Wie diese Entscheidung im Einzelnen ausfällt, darauf habe ich keinen Einfluss, da es mir aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gestattet ist, in gerichtliche Verfahren einzugreifen.
Was Ihre Kritik an den Jugendämtern angeht, so teile ich diese nicht. Das Jugendamt ist die Instanz, die planend, steuernd und beratend zusammen mit freien Trägern Dienstleistungen der Jugendhilfe ermöglicht und sicherstellt, Einfluss auf die Lebensverhältnisse im sozialen Raum nimmt und im Einzelfall die staatliche Schutzfunktion zur Gewährleistung des Wohls von Kindern und Jugendlichen übernimmt. Das Jugendamt ist dabei "Anwalt" der jungen Menschen und ihrer Familien, die häufig nicht in der Lage sind, von sich aus Hilfe zu suchen. Dabei hat es aber auch eine intervenierende Funktion wahrzunehmen. In dieser Rolle stellen die Jugendämter eine tragende Säule einer auf verantwortliche Erziehung bedachten Gesellschaft dar, an der meiner Meinung nach kein Änderungsbedarf besteht. Ich schließe es aus, dass ein Jugendamt eine Mutter "berechtigt", ein Kind zu schlagen oder kalt abzuduschen, wenn es polnisch spricht. Ein solches Verhalten wäre, sowohl vom Jugendamt, als auch von der Mutter, eine strafbare Handlung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries