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Brigitte Zypries
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Frage von Miroslaw K. •

Frage an Brigitte Zypries von Miroslaw K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sache der nationalen Säuberung meines Sohnes, polnischen stattsbürgers,Philipp Kraszewski, geb. 07.05.1994 in Gütersloh.
Im Gerichtsbeschluss 16 F 77/00 aus dem Jahr 2000 wurde in einem Satz auf der letzten Seite (Seite 4) geschrieben, dass es sinnvoll ist, die zweisprachige Erziehung einzustellen, unter Androhung der Einstellung des Umgangs, und behauptet, dass dieser Einstellung der zweisprachigen Erziehung ärztlich begründet ist – was völlig unwahr war. Angebliche Schädlichkeit der zweisprachigen Erziehung wurde aufgrund des nichtexistenten und nur durch die Richterin Krämer behaupteten und frei erfundenen, ärztlichen Attests erlassen, was die Kindesmutter in einem TV-Interview und Zeitungsinterview bestätigt, was auch im psychologischen Gutachten 10 UF 5|03 OLG Hamm auf der Seite 99 bescheinigt wurde. Dieser Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig, weil eine Änderung mit allen erdenklichen Mitteln verhindert wurde.
Es wurde vom JA Gütersloh gesagt, meine Frau habe Recht, das Kind als Strafe zu schlagen und kalt abzuduschen, wenn es weiterhin Polnisch spricht.
Das hat die Kindesmutter auch getan und der elterliche, durch das JA gesteuerte Streit eskalierte.
Am Tag des 12 Geburtstages, hat mich trotz des Umgangsverbotes mein Sohn angerufen und sich gewünscht, Polnisch zu lernen.Es erfolgte Klage und Urteil des Verwaltungsgerichts Minden 2 K 2135/06
Auf der Seite 5 des o.g. Urteiles ist das Wesentliche erfasst, Zitat:
“Da die Klage wegen der fehlenden Sorgeberechtigung des Klägers kein Erfolg hat, ist es nicht entscheidungserheblich, ob der minderjährige Sohn des Klägers die Unterrichtung in polnischer Sprache selbst wünscht.”
So wurde ein polnisches Kind nur als Deutscher behandelt .Rechte des polnischen Bürgers und Kindes, vor allem die Nutzung und das Erlernen der eigenen Sprache wurden ihm verwehrt.
Die Nationalen Säuberung wird durchgesetzt. Seit wann ist es wieder Normal und deutsch legal?
Welche Gesätze und seit wann legalisieren Polnischverbote?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kraszewski,

bezüglich Ihrer Frage verweise ich auf meine Antwort vom 29.10.2007.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries