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Frage von Maria S. •

Frage an Brigitte Zypries von Maria S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zypries,

Mich interessiert, warum die Krankenkasse, egal welche, kein zweites CI (Cochlear Implantat) freiwillig bezahlt. Bei einem zögern sie nicht lange, aber braucht man ein zweites, dann muss meistens geklagt werden. Man hat doch zwei Ohren zum Hören oder? Auch ist daws mit den Hörgeräten so. Wenn man zwei teure Hörgeräten braucht, dann muss man jahrelang kämpfen, damit die KK die Hörgeräten bezahlt. Ich bin der Meinung, das diese Leute nicht wissen, wie das ist, wenn man Hörbehindert ist. Das einzige, was sie können, isr Ablehnen. Kann man da nicht ändern, damit die KK gleich bezahlt? Denn nicht jeder hat das Geld.

MFG M. Schäfer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schäfer,

gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern. Allerdings ist jeder Fall individuell und anders gestrickt. Die Frage, ob ein zweites Cochleaimplantat von der Krankenkasse bewilligt wird, ist somit immer eine individuelle, auf den konkreten Einzelfall bezogene Entscheidung. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang die nicht unerheblichen Kosten eines Cochleaimplantats (bis zu 40.000 €) zu bedenken. Angesichts dieser Kosten erscheint es verständlich, dass die Krankenkassen die Notwendigkeit einer besonders intensiven Prüfung unterzeihen.

Die konkrete Entscheidung, ob ein zweites Cochleaimplantat in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen ist, kann nur der Gemeinsame Bundesausschuss (§ 92 SGB V) treffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

Es haben auf Bundesebene bereits Gespräche bezüglich der beidseitigen Versorgung mit Cochleaimplantaten mit den Krankenkassenverbänden stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, die Frage einer ausreichenden, zweckmäßigen wirtschaftlichen Versorgung durch Implantate einer Klärung durch den gemeinsamen Bundesausschuss zuzuführen. Angesichts der Vielzahl der Eingaben beim Gemeinsamen Bundesausschuss kann ich Ihnen allerdings nicht sagen, wann hier eine Entscheidung getroffen werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries