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Brigitte Zypries
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Frage von Michael S. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries !

Wie (hoffentlich) allseits politisch bekannt, bestand seit numehr mehr als 2 Jahren ein Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechtes.
Wie konnte es geschehen, dass im 6-Augen-Gespräch der Fraktionsspitzen (SPD/CDU/CSU) ein sich jetzt herausstellend verfassungswidriger Kompromiß geschlossen wurde. Dieser führte nach BVerfG-Entscheid Az.1 BvL 9/04 nach Veröffentlichung vom 23.05.2007 zur unbefristeten Aussetzung der Reform, obwohl alle Koalitionspartner, OLGe und Betroffene vom Einführungstermin zum 01.07.2007 ausgegangen sind.
Ihr Koalitionspartner CDU/CSU zumindest sich die als "Rechtsexperten" bezeichnende Kollegen bis heute den Entscheid scheinbar nicht verstanden hat.
Diesen sei der Hinweis erlaubt, BVerfG-Entscheide gibt es und wird es wohl auch zukünftig nicht mit Untertitelen geben!

Warum konnten die Sozialdemokraten, ebenso vertreten in der Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform vom 16.10.2006 im Rechtsausschuß nicht den Warnungen von zumindest Herrn Prof.Willutzki (Seite 38ff. des Wortprotokolls) folgen. Stattdessen muss ich einen faulen - nunmehr verfassungswidrigen - Kompromiß der Fraktionspitzen zum Zwecke des Koaltionsfriedens mit Nichtwissen unterstellen.

Auch Sie, bislang dem Urentwurf der Unterhaltsrechtsreform folgend, scheinen sich nun der "Klatsche" seitens des BVerfG´s erholen zu müssen und nehmen deutliche inhaltliche Rechtfertigungen an, welche an sich nur den Unions-Politikern zustünde.
Warum distanziert sich die SPD nicht von paläontologischer Ansichten der Unionsparteinen des Artikel 6 des Grundgesetzes und formiert sich in Richtung gesellschaftlich sozialpolitischer klarer Gegebenheiten?

Mit vorzüglichen Grüßen
Michael Sparwasser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sparwasser,

natürlich finde auch ich es ärgerlich, dass die Reform des Unterhaltsrechts kurz vor ihrem Abschluss verschoben werden musste und nun nicht zum 1. Juli 2007 in Kraft treten kann. Dennoch halte ich es nicht für richtig, deshalb nun dem Gesetzgeber Vorwürfe zu machen. Es war bislang weitgehend unbestritten, dass sich der nach dem heutigen Recht längere Betreuungsunterhalt geschiedener Mütter und Väter aus der nachehelichen Solidarität rechtfertigt. Das hat im Juli 2006 so selbst der Bundesgerichtshof noch gesehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hält ausdrücklich fest, dass Geschiedene aus Gründen der nachehelichen Solidarität unterhaltsrechtlich besser gestellt werden können, wie dies neben dem Betreuungsunterhalt beispielsweise durch den Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit und anderen Ansprüchen geschieht.

Klar ist aber auch, dass bei den Unterhaltsansprüchen, die allein wegen der Betreuung eines Kindes bestehen, keine Unterschiede mehr gemacht werden dürfen. Diese Ansprüche müssen in jeder Hinsicht gleich sein, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Unser ursprünglicher Entwurf hat dem bereits weitgehend Rechnung getragen, indem die Ansprüche weiter als bisher angeglichen werden und insbesondere den gleichen Rang bekommen sollten.

Ich bin überzeugt, dass sich nun niemand den Konsequenzen der Entscheidung aus Karlsruhe entziehen kann, auch wenn in Teilen der Union eine Ehebild gepflegt wird, das Sie und ich für überholt halten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries