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Frage von Dieter P. •

Frage an Brigitte Zypries von Dieter P. bezüglich Recht

Notariats-Scheidungen.
Wer sich nur notariell scheiden läßt (und getrennt/mit neuem Partner lebt), nimmt permanent die steuerlichen Vorteile wahr (Ehegattensplitting) und auch den Familientarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Will er mal erneut heiraten, braucht er diese Notar-Urkunde nur dem Amtsgericht zum Abstempeln vorzulegen. Ist dies nicht eine staatliche sanktionierte Steuerhinterziehung und Krankenversicherungsbetrug? Dieses Verfahren funktioniert seit über 50 Jahren. Warum ändern Sie das nicht ? Oder halten Sie dies für akzeptabel ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pütter,

eine "Notariats-Scheidung" gibt es nicht. Ich nehme an, dass Sie damit diejenigen Fälle meinen, in denen Eheleute sich trennen, ohne sich scheiden zu lassen. Rechtlich gesehen sind Eheleute in solchen Fällen - selbstverständlich - weiterhin verheiratet. Ihr Vorschlag, das zu ändern, liefe auf eine staatliche "Zwangs-Scheidung" hinaus, die schon verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.
Rechtlichen Änderungsbedarf sehe ich nicht. Bereits heute ist es so, dass bei dauerndem Getrenntleben das Ehegatten-Splitting entfällt. Die fortbestehende Möglichkeit zur Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung halte ich für gerechtfertigt. Denn auch während des Getrenntlebens trifft Eheleute ggf. eine erhöhte Unterhaltspflicht füreinander.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries