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Frage von Marieluise E. •

Frage an Brigitte Zypries von Marieluise E. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Zypries, wie sieht es denn mit den Jugendlichen aus, die von Hartz 4 plus Kíndergeld existieren müssen, ein Berufskolleg mit anschließender gym.Oberstufe besuchen, mit Erholung aus -was schon alleine finanziell nicht möglich ist- ich habe den Eindruck, dass das gemeine Volk dumm gehalten werden soll, denn auch die schulischen finanziellen Belastungen werden von dem geringen Einkommen bezahlt. Mfrdl. Gruss M. Eskens

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau Eskens,

wenn ich Sie richtig verstehe, geht es Ihnen um die Frage, ob Jugendliche, die ALG II beziehen, und zur Erholung u.a. an Klassenfahrten teilnehmen möchten, finanzielle Unterstützung erhalten können. Aus den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) II geht hervor, dass Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten nicht von der Regelleistung erfasst sind. Diese Leistungen werden gesondert erbracht, wenn Hilfsbedürftige den Bedarf aus eigenen Mitteln nicht voll decken können (SGB II, § 23, Abs. 3, Ziff. 3).

Mit anderen Worten: Leben Kinder in einer sog. Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern unter einem Dach und kann diese Bedarfsgemeinschaft die Kosten einer schulrechtlich genehmigten Klassenfahrt nicht selbst decken, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Eltern genügend verdienen, also selbst keine Bezieher von Arbeitslosengeld II sind. Ein Anspruch besteht nämlich selbst dann, wenn man keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhält, aber trotzdem kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat, um die Klassenfahrt zu bezahlen.

Für nähere Informationen empfehle ich Ihnen, sich direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern der für sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries