Frage an Brigitte Zypries von Detmar H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich bezweifle, zusammen mit vielen geschädigten Bürgern, dass dieses Deutschland überhaupt noch ein „Rechtsstaat“ ist. Im Internet finden Sie inzwischen weit über 100 Webseiten, in denen Behördenwillkür, Strafvereitelung und Rechtsbeugung der Justiz und staatliche Repressionen gegen Einzelpersonen beweiskräftig und unwidersprochen dargestellt sind. Wenn Sie allein meinen Namen „Detmar Hoeffgen“ in Google eingeben, finden Sie über 100 Verweise auf solche Seiten. Allen Fällen scheint mir gemeinsam zu sein, dass die grundgesetzlich garantierte Kontrolle der Staatsorgane, insbesondere die der Länderparlamente, außer Kraft gesetzt ist. Da es aber einen Rechtsstaat mit Beliebigkeiten der Staatsorgane in Bezug auf die Anwendung geltenden Rechts denknotwendig nicht geben kann, ist Deutschland ebenso denknotwendig kein Rechtsstaat.
Ich bitte Sie, auch im Hinblick auf das internationale Renommè unseres Landes, das sich im Hinblick auf seine historische Verantwortung eigentlich keine Bolzen leisten kann, diesen Umstand zum Gegenstand bundespolitischer parlamentarischer Erörterung zu machen. Diese Webseiten zeigen Schandflecke unseres Landes sind von Aachen bis Zypern weltweit lesbar. Sie werden aber auch von der interessierten Öffentlichkeit als Hilferufe gegen die Staatswillkür wahrgenommen!
Ich habe versucht, in meiner persönlichen Sache den Landtag Rheinland-Pfalz zur Wahrnehmung seiner Kontrollpflicht zu bewegen, bekam aber nicht einmal Antwort!
Obwohl Sie kein unmittelbares Eingriffsrecht haben: Können wir Verwaltungs- und Justizgeschädigten in Deutschland mit der Unterstützung der deutschen Justizministerin in ethisch und moralischer Hinsicht rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Sehr geehrter Herr Hoeffgen,
ich habe keine Zweifel, dass die Bundesrepublik ein funktionierender Rechtsstaat ist. Die Verwaltungsbehörden unseres Landes halten sich an die geltenden Gesetze. Wenn Bürgerinnen oder Bürger im Einzelfall unrechtmäßigen Verwaltungsentscheidungen ausgesetzt sind, steht ihnen ein ausdifferenziertes System des gerichtlichen Rechtsschutzes zur Verfügung. Die Unabhängigkeit der Gerichte von staatlichem Einfluss wird durch das Grundgesetz garantiert. Zudem haben die Parlamente in Bund und Ländern effektive Kontrollbefugnisse, die sie auch ausüben. Schließlich verfügt unser Land über eine freie Presse, die staatliches Handeln kritisch begleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries