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Frage von Georgios V. •

Frage an Brigitte Zypries von Georgios V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypries,

bisher dachte ich, dass die Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung seit 2004 verboten.
Allerdings muss ich jetzt zu meiner Verärgerung feststellen, dass ich seither mehr cold calls erhalte als vorher. Fast täglich ruft bei mir eine Computerstimme oder "nette Damen" von Telekommunikationsunternehmen an, um Ihre Produkte zu vertreiben.
Ich finde eine solche Form von Telefon-Spam unerträglich, zumal ich nicht einmal in der Lage bin, mich dagegen mit geeigneten Mitteln zu wehren.
Wie gedenken Sie diese Verstösse gegen das UWG in Zukunft zu sanktionieren, damit wir Verbraucher besseren Schutz geniessen?

Mit freundlichen Grüssen

Georgios Vasiloudis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vasiloudis,

Sie haben Recht: Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten. Unseriöse Firmen setzen sich allerdings über dieses Verbot immer wieder hinweg. Gegen derartige wettbewerbswidrige Anrufe können nach dem UWG z.B. die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. Bad Homburg vorgehen.

Diese Stellen benötigen dazu allerdings unbedingt die Mithilfe der angerufenen Bürgerinnen und Bürger. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sollte daher bei einem unerbetenen Werbeanruf die folgenden Fragen stellen und die erhaltenen Informationen anschließend der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale übermitteln:
• Wer ruft an/ Mit wem spreche ist?
• Für welches Unternehmen rufen Sie an?
• Was ist der Grund Ihres Anrufes?

Weiterhin wird benötigt:
• Datum und Uhrzeit des Anrufes;
• Erklärung dazu, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
• Einverständnis damit, dass die Verbraucherzentrale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf abmahnt.
• Name, Adresse und Telefonnummer der Verbraucherin/des Verbrauchers
(für Kontaktaufnahme seitens der Verbraucherzentrale/der
Wettbewerbszentrale).

Gegen unerwünschte Anrufe mit Bandansagen kann in bestimmten Fällen auch die Bundesnetzagentur vorgehen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Bürgerportal des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de/verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries