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Frage von Frank B. •

Frage an Brigitte Zypries von Frank B. bezüglich Familie

Liebe Frau Zypries,

der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt. Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber. Es gebe da offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern. Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention legt unmissverständlich fest, dass die Unterzeichnerstaaten die Urteile des EGMR "befolgen" müssen. Wildhaber sei daher "einigermaßen überrascht" darüber, dass das Straßburger Urteil im Verfahren um das Sorgerecht des türkischen Vaters Kazim Görgülü bis heute nicht umgesetzt sei.
QUELLE: Der Tagesspiegel online (08.12.2006, 14:20 Uhr)

Sie sagten in Abgeordnetenwatch am 22.02.07: Die geltenden Regelungen in Deutschland zum Sorgerecht sind verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht vor etwa zwei Jahren entschieden hat. Gleichwohl machen wir derzeit eine Praxisbefragung, um festzustellen, ob sich die Anzahl der Fälle gemeinsamer Sorge unverheirateter Eltern erhöht hat. Das Ergebnis dieser Befragung ist abzuwarten. Dann werden wir beraten, ob eine gesetzliche Veränderung anzustreben ist.
QUELLE: abgeordnetenwatch.de, Brigitte Zypries (SPD), Thema Familie, 16.02.07 Frage Bruno Koch, 22.02.07 Antwort B. Zypries

1. Haben sie sich bereits näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befasst?

2. Bekommt der Herr Görgülü seinen von Deutschland geklauten Jungen aus der Pflegefamilie heraus?

3. Wie lange wollen Sie sich an dieser attestierten Menschenrechtsverletzung noch beteiligen?

4. Was meinten Sie mit den Menschenrechtsverletzungen durch Deutschland mit verfassungsgemäß?

5. Warum beantworten Sie so wenige Fragen?

Viel Spaß beim Beantworten!
Untertänigst, Frank Balthasar

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Balthasar,

Sie zitieren ja bereits selbst eine meine früheren Antworten - bei der es auch bleibt: die geltenden Regelungen zum Sorgerecht sind verfassungsgemäß.

Das Sorgerecht von Herrn Görgülü ist Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, das nach meiner Kenntnis noch nicht abgeschlossen ist. Die Gerichte sind nach unserer Verfassung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Als Bundesministerin der Justiz möchte ich schon jeden Anschein vermeiden, ich würde auf unabhängige Gerichte einwirken. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich mich zu diesem Verfahren nicht äußere.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries